# taz.de -- Kein Zwangsgeld für Zensus-Verweigerer: Die Frist ist abgelaufen
       
       > Der Zensus ist vorbei und Boykotteure dürfen nicht mehr mit Geldstrafen
       > zur Auskunft gezwungen werden. Nun feiern sowohl Volkszähler als auch
       > Protestierende.
       
 (IMG) Bild: Zensusbogen nicht ausgefüllt? Jetzt droht keine Strafe mehr.
       
       HAMBURG taz | Zensus-Verweigerer können aufatmen. Weil die
       Haushaltsbefragung der Volkszählung, die zehn Prozent der deutschen
       Bevölkerung zur Teilnahme verpflichtet hat, seit Ende April abgeschlossen
       ist, können bereits verhängte Zwangsgelder nicht mehr eingetrieben und erst
       recht keine neuen Zwangsgelder mehr verhängt werden. Das bestätigte die
       Sprecherin des Bundesstatistikamts, Daniela Hartmann, der taz.
       
       Allerdings könne sie sich nicht dafür verbürgen, dass tatsächlich alle der
       vielen hundert kommunalen Erhebungsstellen die Zwangsgelder nun auch
       wirklich sofort ad acta legen würden. Bei der Gebäudebefragung, die alle
       Eigentümer von Immobilien zur Auskunft verpflichtet, sieht es allerdings
       anders aus.
       
       „Hier endet die Datenerhebung am 19. Juli 2012, Zwangsgelder können deshalb
       noch verhängt werden“, so die Sprecherin. Doch auch sie werden dann
       voraussichtlich am 20. Juli hinfällig.
       
       Im mehreren sächsischen und niedersächsischen Landkreisen flatterten
       Zensus-Boykotteuren bereits Anfang Mai Bescheide der kommunalen
       Erhebungsstellen ins Haus, die verkündeten, dass „die Erhebungen inzwischen
       abgeschlossen“ seien, „die Festsetzung der Zwangsgelder zur Durchsetzung
       der Auskunftspflicht sich daher erledigt“ hätte. Das gilt nun bundesweit.
       „Wenn ein Zwangsgeld seinen Zweck nicht mehr erfüllen kann, ist seine
       Verhängung rechtswidrig“, betont Jürgen Delitz vom Statistikamt Nord, das
       für die Abwicklung des Zensus in Schleswig-Holstein und Hamburg zuständig
       ist.
       
       Allerdings können die kommunalen Erhebungsstellen die Auskunftsunwilligen
       weiter mit Verwaltungsgebühren für die abgebrochene Zwangsgeldeintreibung
       nerven, die nach Auskunft des erhebungskritischen „Arbeitskreises Zensus“
       zwischen 30 und 100 Euro pro herausgeschicktem Zwangsgeldbescheid liegen.
       
       ## Kein nennenswerter Widerstand
       
       Auch die Verfügung von Bußgeldern sei, so Daniela Hartmann vom
       Bundesstatitikamt, theoretisch möglich. Anders als beim Zwangsgeld können
       Zensus-Boykotteure aber nur einmal die mit solchen Gebühren und
       Strafgeldern belegt werden, deren Zahlung allerdings nicht durch eine
       verspätete Rücksendung der ausgefüllten Bögen umgangen werden kann.
       
       Michael Ebeling Sprecher des Arbeitskreis Zensus begrüßt ausdrücklich „das
       Ende der Zwangsmaßnahmen“ für die Haushaltsbefragten: „Viele Menschen haben
       sich bei uns gemeldet und von ihren Nöten durch bedrückende Drohgebärden
       der Behörden berichtet. Es ist gut, dass diese beschämenden Handlungen nun
       endlich ein Ende finden“. Jetzt müsste auch bei der Gebäudebefragung die
       Praxis der Zwangsgeldandrohung schnell beendet werden. Dass die Verweigerer
       am Ende relativ ungeschoren davonkämen, sei, so Ebeling, „auch ein Ergebnis
       des erfolgreichen Widerstands gegen die Volkszählung“.
       
       Doch die Statistiker bewerten den Zensus ebenfalls als großen Erfolg. Mehr
       als neunzig Prozent der verteilten Haushaltsbögen seien längst ausgefüllt
       zurück, einen nennenswerten Widerstand wie bei der letzten großen
       bundesdeutschen Volkszählung in den achtziger Jahren habe es nicht gegeben.
       
       16 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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