# taz.de -- Nachspiel der Relegation: Die Repressionsschraube quietscht
       
       > Die Düsseldorfer Rasenparty landet vor dem Sportgericht. Rufe nach neuen
       > Wegen gegen Fangewalt werden laut. Die Justiz hat nur noch wenig
       > Spielraum nach oben.
       
 (IMG) Bild: Während im Stadion nur der Rasen wieder geflickt werden muss, droht Fans, DFB und den Vereinen eine erneute Grundsatzdebatte.
       
       BERLIN taz | Die geplante Party fällt erst einmal aus. Fortuna Düsseldorf
       sagte die Aufstiegsfeier, die in der Arena am Rhein für den Samstag geplant
       war, zunächst ab. Der Aufstieg der Fortuna, den Fans und Spieler nach dem
       2:2 gegen Hertha BSC am Dienstagabend bereits ausgiebig gefeiert hatten,
       wird noch einmal verhandelt.
       
       Nachdem die Berliner Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt
       hatten, entscheidet das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes am
       Freitag, wie es weitergeht im Kampf um den letzten immer noch freien Platz
       in der Bundesliga. „Wir sind nach einer Analyse der Situation zur
       eindeutigen Entscheidung gekommen, dass ein regulärer Spielbetrieb unter
       diesen Umständen nicht mehr möglich war.“
       
       So begründete Herthas Sportmanager Michael Preetz den Einspruch. Vor dem
       Sportgericht vertreten wird der Klub von Sportanwalt Christoph Schickhardt,
       der am Tag nach dem Spiel bemüht war, über verschiedene Medien Stimmung für
       seinen Mandanten zu machen.
       
       Das Spiel, das in der 97. Minute unterbrochen werden musste, nachdem
       Hunderte Fans von Fortuna Düsseldorf auf den Platz gerannt waren, um den
       Aufstieg zu feiern, obwohl die Partie noch gar nicht abgepfiffen war,
       hätten die Berliner nur deswegen fortgesetzt, weil sie von der Polizei dazu
       aufgefordert worden sei. Die hätte von einem „Blutbad“ gesprochen, das es
       zu verhindern gelte.
       
       ## Verfrühte Rasenparty
       
       Hertha-Spieler, so Schickhardt, hätten mit Todesangst in der Kabine
       gesessen. Die verfrühte Düsseldorfer Rasenparty wurde landauf, landab
       schnell als hässlicher Fan-Exzess gebrandmarkt. Der DFB und der Ligaverband
       DFL veröffentlichten eine gemeinsame Erklärung und kündigten „neue Wege“ im
       Umgang mit den Fans an.
       
       „Die jüngsten Ausschreitungen zum Saisonende machen einmal mehr auf
       traurige Weise deutlich, dass die bisherigen Konzepte und Maßnahmen allein
       nicht mehr ausreichen“, heißt es weiter in der Erklärung.
       DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock deutete in einem Interview mit der
       Tageszeitung Die Welt an, wie er sich diese neuen Wege vorstellt.
       
       So gebe es „die Möglichkeit zu verhindern, dass sie sich an Spieltagen in
       Bewegung setzen. Über Ansprachen, über Meldeauflagen, über Reiseverbote.
       Zudem brauchen wir eine stärkere Sensibilisierung der Justiz.“ Wie stark
       diese bereits sensibilisiert ist, und wie wenig Spielraum es da noch nach
       oben gibt, zeigt indes ein Urteil vom März.
       
       Das Landgericht Osnabrück hatte einen 24-jährigen Fan wegen gefährlicher
       Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der junge Mann
       hatte beim Spiel des VfL Osnabrück gegen Preußen Münster einen illegal
       erworbenen Böller gezündet und damit für Knalltraumata und Verletzungen
       durch herumfliegende Teile des Böllers gesorgt.
       
       ## Gestrichene Privilegien
       
       Auch Bundesinnenminister Joachim Friedrich drehte am Tag nach dem Spiel
       zumindest verbal an der Repressionsschraube. Er sieht dabei die Vereine in
       der Pflicht. Sie sollten von den Fans verlangen, Verhaltenskodizes zu
       unterschreiben. Andernfalls sollten den Anhängern die Privilegien, die sie
       beim Kartenerwerb, bei der Finanzierung von Auswärtsfahrten und der Nutzung
       von Vereinsräumen zur Vorbereitung ihrer Kurvenchoreografien genießen,
       gestrichen werden.
       
       Ein Vorschlag, der ins Leere geht. Die Fans akzeptieren mit dem Erwerb der
       Eintrittskarte ohnehin die jeweilige Stadionordnung, in der längst steht,
       was in einem Fankodex auch festgehalten wäre. Darauf haben auch Bremer
       Ultras verwiesen, als sie sich weigerten, einen im Jahre 2007 von Werder
       Bremen ausgearbeiteten Fan-Ethik-Kodex zu unterzeichnen.
       
       In dem sollten sich die Ultras unter anderem verpflichten, Gesänge und
       Spruchbänder, die sich gegen die gegnerischen Vereine richten, zu
       unterlassen und auch den Schiedsrichter nicht auszupfeifen. Das wollten
       sich die Fans allerdings nicht verbieten lassen, die zugleich bemängelten,
       dass ihnen der Kodex zur Unterschrift vorgelegt worden sei, ohne dass man
       vorher mit ihnen über den Inhalt gesprochen habe.
       
       ## Ermittlungen gegen vier Herthaner
       
       Dass Fehlverhalten beim Fußball durchaus nicht nur von den Fans ausgeht,
       zeigen die Fälle, in denen das DFB-Sportgericht im Nachgang zur Relegation
       auch noch entscheiden muss. Der Kontrollausschuss ermittelt gegen vier
       Herthaner. Thomas Kraft, Andre Mijatovic und Levan Kobiashvili sollen
       Schiedsrichter Wolfgang Stark nach dem Spiel beleidigt haben.
       
       Letzterer soll sogar tätlich geworden sein und Stark in den Nacken
       geschlagen haben. Christian Lell muss sich für sein Verhalten dem
       Düsseldorfer Assani Lukimya gegenüber verantworten. Nach einem heftigen
       Wortwechsel soll Lell den Düsseldorfer angespuckt haben.
       
       17 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Rüttenauer
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schiedsrichter
 (DIR) Hertha BSC Berlin
       
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