# taz.de -- Blockupy in Frankfurt: Bis zur letzten Instanz
       
       > Die Occupy-Aktionen bis Freitag wurden verboten. Undifferenzierte
       > Aufenthaltsverbote wurden allerdings wieder zurückgenommen. Die Groß-Demo
       > am Samstag findet statt.
       
 (IMG) Bild: Polizist/innen räumten am Mittwoch das Occupy-Camp vor der EZB in Frankfurt.
       
       FREIBURG taz | Die Occupy-Proteste, die über drei Tage das Geschäftsviertel
       einer Großstadt lahmlegen sollten, sind in Deutschland wohl ohne Beispiel.
       Die Stadt Frankfurt reagiert darauf mit der größtmöglichen Eskalation und
       verbot für vier Tage alle Proteste. Doch die Justiz reagierte
       differenziert: Flächendeckende Blockaden bleiben verboten, einzelne Demos
       wurden erlaubt, undifferenzierte Aufenthaltsverbote gekippt.
       
       Das Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigte bereits am Montag das
       großflächige Demonstrationsverbot für Donnerstag und Freitag. Die Richter
       ließen offen, ob die von den Kapitalismusgegnern geplante „Blockade“ und
       „Lahmlegung“ des Frankfurter Bankenviertels noch vom Demonstrationsrecht
       geschützt ist.
       
       In jedem Fall sei ein Verbot gerechtfertigt, denn die Interessen der
       Anwohner, Geschäftsinhaber und Banken sowie ihrer Mitarbeiter hätten in der
       Abwägung Vorrang vor einer derartigen Aktionsform. Am Mittwoch hat dann der
       Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel dieses Verbot bestätigt.
       
       Die Richter wiesen ergänzend auf den Schutz der eingesetzten Polizeibeamten
       hin. Am Mittwochabend lehnte schließlich auch das Bundesverfassungsgericht
       eine einstweilige Anordnung gegen das Verbot ab. Die ebenfalls verbotene
       Auftakt-kundgebung am Mittwoch war besonders umstritten. Das
       Verwaltungsgericht hatte sie zugelassen, weil hier die Sicherheit noch
       gewährleistet werden könne. Der VGH stellte auf Antrag der Stadt Frankfurt
       dagegen das Verbot wieder her.
       
       ## Alle kleineren Aktionen verboten
       
       Dagegen kann die Großdemonstration am Samstag stattfinden. Die Stadt hatte
       sie ebenfalls untersagt. Doch sowohl das Verwaltungsgericht als auch der
       VGH hielten dieses Verbot für übertrieben. Die Frankfurter Richter betonten
       allerdings, dass die Sicherheit am Samstag nur gewährleistet werden könne,
       wenn zuvor alle kleineren Aktionen verboten sind.
       
       Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hatte für Donnerstag 12 Uhr zu
       einer eigenen Demonstration an der Paulskirche aufgerufen. Dort sollte
       gegen die umfassenden Demonstrationsverbote protestiert werden. Auch diese
       Demonstration wurde von der Stadt verboten.
       
       Das Komitee klagte dagegen, hatte beim Verwaltungsgericht aber keinen
       Erfolg: Die Grundrechte-Demo könnte zur Umgehung der anderen Demo-Verbote
       genutzt werden, glaubten die Richter. Das Occupy-Protestcamp vor der
       Europäischen Zentralbank war am Mittwoch geräumt worden.
       
       ## Präventive Aufenthaltsverbote
       
       Die Gerichte hatten dies gebilligt, damit dort eine Sicherheitszone
       errichtet werden kann. Rund 400 Personen, die im März nach Ausschreitungen
       bei einer linksradikalen Demo eingekesselt wurden, hatten von der Stadt
       präventive Aufenthaltsverbote für die Innenstadt erhalten. Diese sollten
       von Mittwoch bis Sonntag gelten.
       
       Auf Anregung des Verwaltungsgerichts nahm die Stadt die Maßnahmen am
       Mittwoch zurück. Das Thema wird die Gerichte weiter beschäftigen: Die
       Berliner Demonstranten, die am Donnerstag in ihren Bussen vor Frankfurt
       abgefangen wurden, kündigten eine Klage gegen ihre Stadtverbote an.
       
       18 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Occupy-Bewegung
       
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