# taz.de -- Hoffest II: Im Interesse der Öffentlichkeit
       
       > Die Berlin Partner GmbH ist eine Behörde, sagen die Richter. Damit war
       > die Klage auf Auskunftserteilung zulässig - und hätte auch Erfolg gehabt
       
 (IMG) Bild: Die Berlin Partner GmbH ist eine Behörde, sagen die Richter.
       
       Gleich zu Beginn der Verhandlung sorgte die Berlin Partner GmbH für eine
       Überraschung: Die Beklagte überreichte dem Kläger Sebastian Heiser eine
       Auflistung der Sponsoren des Hoffestes im Roten Rathaus von 2008 – mit
       Angaben über Geld- und Sachleistungen. Eben darauf hatte der taz-Redakteur
       Anfang 2009 vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Nach 15 Minuten war
       der Rechtsstreit damit erledigt. Gleichzeitig stellten die Richter klar,
       dass die Berlin Partner GmbH als Behörde einzustufen sei. Heisers Klage auf
       Auskunftserteilung hätte also Erfolg gehabt.
       
       Nach dem Landespressegesetz sind Behörden verpflichtet, Journalisten
       Auskünfte zu erteilen – nur in Ausnahmen können sie diese verweigern.
       Bisher hatte sich die Berlin Partner GmbH als Organisator des Festes gegen
       die Veröffentlichung der Sponsorenliste von 2008 gewehrt. Das Unternehmen
       argumentierte, dass es keine Behörde sei und somit die Klage vor dem
       Verwaltungsgericht unzulässig sei.
       
       ## Die GmbH als Behörde
       
       Die Richter machten am Dienstag jedoch ihre Unterstützung für Heisers
       Anliegen deutlich. Die Berlin Partner GmbH sei „als Behörde im Sinne des
       Presserechtes“ einzustufen. „Der Begriff Behörde kann auch eine juristische
       Person des Privatrechtes einschließen“, so der Vorsitzende Richter. Berlin
       Partner habe mit der Sponsorenakquise öffentliche Aufgaben übernommen.
       Neben der Investitionsbank Berlin (IBB) halten auch die Industrie- und
       Handelskammer sowie die Handwerkskammer Anteile an der Berlin Partner GmbH.
       Weil auch die Kammern öffentliche Einrichtungen sind, gehörten dem Land
       insgesamt 55 Prozent des Unternehmens. Heisers Klage hätte Erfolg gehabt,
       weil die Offenlegung der Sponsorenliste kein schutzwürdiges privates
       Interesse verletze. Das Hoffest sei zudem Gegenstand der öffentlichen
       Debatte gewesen: Schließlich habe Klaus Wowereit 2008 erklärt, dass das
       Land für die Veranstaltung „nichts zahle“ und sie komplett von Sponsoren
       getragen werde.
       
       Melanie Bähr, Geschäftsführerin von Berlin Partner GmbH, betonte, die so
       kurzfristige Herausgabe der Sponsorenliste sei nicht taktisch zu verstehen.
       Sie sei erst seit Oktober Geschäftsführerin, und es sei „wunderbar“, dass
       es nun Transparenz gebe.
       
       Die Richter entschieden, dass die Berlin Partner GmbH die Verfahrenskosten
       übernehmen muss. Zu der Einstufung als Behörde wollten sich die Beklagten
       nicht weiter äußern.
       
       22 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johannes Kulms
       
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