# taz.de -- Aufgedeckte Missstände in Unternehmen: Arbeitnehmer werden besser geschützt
       
       > Die Grünen-Fraktion stellt einen Gesetzesentwurf zum Schutz von
       > Whistleblowern vor. Der soll Angestellten helfen, die Skandale in ihrem
       > Unternehmen aufdecken.
       
 (IMG) Bild: Bloß nicht den Mund halten: Whistleblower sollen jetzt geschützt werden.
       
       BERLIN taz | Wie Miroslaw Stecker soll es künftigen Whistleblowern nicht
       ergehen: Der Lkw-Fahrer hatte den sogenannten Gammelfleischskandal bei
       seinem Arbeitgeber aufgedeckt.
       
       CSU-Chef Horst Seehofer zeichnete ihn für seinen Mut aus. Dennoch verlor
       Stecker seinen Job. Am Mittwoch nun haben die Grünen einen Gesetzesentwurf
       vorgelegt, der zum Ziel hat, die Rechte von Hinweisgebern, also
       Whistleblowern, besser zu schützen. Mitte Juni soll im Plenum darüber
       diskutiert werden.
       
       Zwar ist arbeitsrechtlich festgelegt, dass Arbeitgeber einem Angestellten
       nicht kündigen dürfen, wenn dieser in „zulässiger Weise seine Rechte
       ausübt“, und auch Beamte sind eigentlich geschützt, wenn sie
       Korruptionsfälle melden – das reicht jedoch nicht aus. „Die jetzige
       Rechtslage ist zu vage“, sagt Ingrid Hönlinger, Bundestagsabgeordnete der
       Grünen und Mitverantwortliche für den Entwurf.
       
       Die Grünen sind nicht die einzige Partei, die dies kritisiert. Auch die
       Linkspartei hatte die Bundesregierung bereits aufgefordert, für eine
       sichere Rechtslage zu sorgen. Im März legte die SPD einen Gesetzesentwurf
       für eine verbesserte rechtliche Stellung von Whistleblowern vor.
       
       ## Maßregelungen und Mobbing verboten
       
       Der Unterschied zwischen dem sozialdemokratischen Entwurf und dem der
       Grünen: Die SPD plant ein eigenständiges Gesetz mit dem Fokus auf dem
       Anzeigerecht des Whistleblowers: Maßregelungen, Mobbing und Kündigungen
       aufgrund von rechtmäßigen Hinweisen wären danach verboten, sagte Annette
       Kramme, Sprecherin der SPD Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Soziales.
       
       Den Grünen ist das zu kompliziert. Sie wollen lieber das bestehende
       Arbeitsrecht durch Klauseln ergänzen. Vorgesehen ist, dass sich der
       Hinweisgeber im Normalfall zunächst an eine interne Stelle im Unternehmen
       wendet. Nur für größere Gefahren – unter anderem für Umweltskandale –
       können sich Whistleblower direkt an eine externe Stelle wenden.
       
       Die Bundesregierung hält die bestehenden Gesetze für ausreichend. Im
       September erklärte sie auf eine kleine Anfrage, dass Arbeitnehmer und
       Whistleblower hinreichend geschützt seien. Allerdings wollte man damals
       noch konkrete Vorgaben der G-20-Staaten abwarten. Diese hatten auf ihren
       Gipfeln in Seoul und Cannes beschlossen, es Arbeitnehmern bis Ende 2012 zu
       erleichtern, Skandale zu melden.
       
       ## Erster Whistleblower in US-Haft
       
       Für die Grünen-Abgeordnete Hönlinger ist das zu wenig: „Eine internationale
       Arbeitsgruppe kann nicht die Arbeit der Bundesregierung abnehmen.“
       
       Der Begriff Whistleblower erlangte vor zwei Jahren große Öffentlichkeit,
       als der US-Soldat Bradley Manning der Whistleblower-Plattform Wikileaks
       geheime Informationen und Videos zugespielt haben soll. Manning sitzt wegen
       Geheimnisverrat in US-Haft.
       
       23 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Fiona Weber-Steinhaus
       
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