# taz.de -- Nach dem Schönefeld-Debakel: Ausnahme-Lärm in Tegel
       
       > Der Senat will bis Oktober mindestens 150 Flüge in den frühen
       > Nachtstunden erlauben. Experten rechnen mit Klagen von Anwohnern - und
       > damit, dass sie Erfolg haben.
       
 (IMG) Bild: Hier wird es voll und laut: Tegel, wieder Berlins Top-Airport
       
       Auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung könnte neben der politischen
       Auseinandersetzung eine juristische hinzukommen: Mithilfe von
       Ausnahmegenehmigungen will sie nach der verschobenen Eröffnung des
       Flughafens in Schönefeld die Umsetzung des neuen Flugplans von Tegel
       ermöglichen. Experten rechnen mit Klagen von Anwohnern – und zweifeln an
       der Rechtmäßigkeit des Verfahrens.
       
       Der Anwalt Frank Börmann, der Hunderte lärmbetroffene Bürger in Schönefeld
       bei ihrer Klage gegen Nachtflüge vertreten hat, geht davon aus, dass diese
       Erfolg haben könnten: „Ausnahmegenehmigungen sind für einzelne Flüge
       gedacht. Die Umsetzung eines regulären Flugplans ist keine Ausnahme.“
       
       ## Folgen nicht abwälzen
       
       Kritik gibt es auch von der Opposition. „Die Folgen der BER-Fehlplanung
       dürfen nicht auf die schon jetzt vom Lärm betroffenen Menschen abgewälzt
       werden“, sagte der Linken-Bundestagsabgeordnete Stefan Liebich am
       Donnerstag. Ähnlich hatten sich zuvor schon die Berliner Grünen geäußert.
       
       Am Mittwoch hatte die Deutsche Flugkoordination, zuständig für die Vergabe
       von Start- und Landerechten, erklärt, alle vom neuen Flughafen geplanten
       Flüge könnten „ohne nennenswerte Zeitverschiebung“ von Tegel und Schönefeld
       (alt) stattfinden. Dazu sei nur noch die Zustimmung der Senatsverwaltung
       nötig. Schon am Abend sollten die neuen Abflugzeiten bestätigt werden. Doch
       das ist nur möglich, wenn das Nachtflugverbot in Tegel aufgeweicht wird.
       Dieses gilt dort von 23 bis 6 Uhr, am neuen Flughafen wären es zwei Stunden
       weniger gewesen. Eine generelle Verkürzung ist ein aufwendiger
       Verwaltungsakt und könnte Monate dauern, weil dabei auch betroffene
       Anwohner angehört werden müssen. Deshalb haben die betroffenen
       Fluggesellschaften Anträge auf Ausnahmegenehmigungen bei der zuständigen
       Senatsverwaltung gestellt.
       
       Diese bestätigte am Mittwoch, dass sie im Zeitraum bis Oktober 150 Flüge in
       den frühen Nachtstunden für „genehmigungsfähig“ halte – sie liegen
       hauptsächlich zwischen 23 und 23.15 Uhr. Strittig sind allerdings rund 30
       Flüge in den frühen Morgenstunden, rund die Hälfte davon an Sonntagen. Die
       Senatsverwaltung will nächste Woche bekannt geben, ob diese Flüge genehmigt
       werden.
       
       24 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Juliane Schumacher
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