# taz.de -- Mediengesetz in Ungarn: Ein bisschen weniger Zensur
       
       > Das umstrittene Mediengesetz in Ungarn wird auf Druck des
       > Verfassungsgerichts modifiziert. Aber nicht alle Veränderungen sind
       > Verbesserungen.
       
 (IMG) Bild: Schon im Jahr 2010 protestierten ungarische Zeitungsmacher gegen das Mediengesetz.
       
       WIEN taz | Ungarns Parlament hat am Donnerstag kleine Korrekturen des
       umstrittenen Mediengesetzes beschlossen. Damit kam es einem Auftrag des
       Verfassungsgerichtshofs nach, der vergangenen Dezember erkannt hatte,
       mehrere Passagen seien mit der Verfassung nicht vereinbar. Die
       Verfassungsklage war von der führenden Qualitätstageszeitung des Landes,
       Népszabadság, eingebracht worden.
       
       Nach der neuen Regelung darf die Nationale Medien- und
       Kommunikationsbehörde (NMHH) redaktionelle Inhalte bei gedruckten Medien
       nicht mehr kontrollieren. Ob ein Artikel die Privatsphäre einer Person
       verletzt, obliegt nicht mehr der Beurteilung der mächtigen Medienbehörde,
       sondern muss von einem Gericht beurteilt werden. Das gilt nicht für die
       audiovisuellen Medien. Die bleiben weiterhin der inhaltlichen Kontrolle
       durch die NMHH unterworfen.
       
       Verbessert wurde auch der Schutz des Redaktionsgeheimnisses. Journalisten
       können nicht mehr zur Offenlegung ihrer Quellen gezwungen werden. Nur bei
       schweren Verbrechen, die ohne die Hilfe der Redakteure nicht geklärt werden
       könnten, darf künftig ein Gericht ins Redaktionsgeheimnis eingreifen.
       
       Die Modifikationen betreffen auch Verträge für Radiofrequenzen, die vom
       Medienrat der Nationalen Medien- und Kommunikationsbehörde (NMHH)
       unterzeichnet werden. Sie sehen vor, dass nach den früheren Regelungen
       geschlossene Verträge Ende 2012 auslaufen. Das ermöglicht eine
       Neuverteilung.
       
       Für den Oppositionssender Klubrádió, der sich gegen den Entzug der
       Sendefrequenz erfolgreich gerichtlich zur Wehr gesetzt hat, wurde ein
       eigenes Gesetz geschaffen, das die bisher wegen ihres informativen
       Charakters als gemeinnützig und daher gebührenbefreit geltenden Radios als
       kommerzielle Sender einstuft. Als solcher müsste Klubrádió eine Gebühr
       bezahlen, die er mangels ausreichender Werbeeinnahmen nicht aufbringen
       kann. Der kritische Sender müsste also die Frequenz zurückgeben und kann
       laut Gesetz auch nicht auf eine andere ausweichen. In bewährter Manier
       entfaltet dieses Gesetz rückwirkende Gültigkeit.
       
       Keine Abstriche machte das Parlament bei der parteipolitisch einseitigen
       Zusammensetzung der Medienbehörde, die vom Europarat beanstandet worden
       war. Weitere Zugeständnisse sind auch nicht zu erwarten. Denn seit
       Jahresbeginn gilt die neue Verfassung – und mit der ist das Mediengesetz
       voll vereinbar.
       
       25 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Leonhard
       
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