# taz.de -- Gesetzentwurf zur „Herdprämie“: Mit Mutti, Vati oder Omi allein zu Haus
       
       > Der Gesetzentwurf für die umstrittene „Herdprämie“ ist fertig: Ab Januar
       > 2013 bekommen Eltern jeden Monat 100 Euro, wenn sie ihre Kinder nicht in
       > eine Kita bringen.
       
 (IMG) Bild: Wer ab 2013 mit den Kindern zu Hause die Füße hochlegt, bekommt Kohle.
       
       BERLIN taz | Nach monatelangem Tauziehen ist der Gesetzentwurf für ein
       Betreuungsgeld fertig. Das Papier aus dem Haus von Familienministerin
       Kristina Schröder (CDU), das der taz vorliegt, soll beim Koalitionsgipfel
       am kommenden Montag zwar noch einmal debattiert werden. Aber das Gesetz
       gilt als so gut wie verabschiedet. Am 6. Juni soll der Entwurf dem Kabinett
       vorgelegt, am 14. Juni in 1. Lesung und am 29. Juni in 2. und 3. Lesung
       besprochen und beschlossen werden.
       
       Für das Betreuungsgeld soll das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom
       5. Dezember 2006 um den Passus „Betreuungsgeld“ ergänzt werden. Danach
       gestaltet sich die neue Leistung wie folgt:
       
       Grundvoraussetzung für den Erhalt des Betreuungsgeldes ist eine private
       Betreuung der Kinder unter drei Jahren. Berechtigte sind demnach alle
       Mütter und Väter, die ihre Töchter und Söhne nicht in eine staatliche
       geförderte Krippe oder Kita bringen. Sie bekommen das Geld also auch dann,
       wenn sie arbeiten gehen und beispielsweise eine Kinderfrau beschäftigen
       oder die Großeltern die Betreuung übernehmen. Auch während der
       Eingewöhnungszeit des Kindes in eine Kita wird die Summe gezahlt, höchstens
       acht Wochen. In der Regel dauert diese Phase, bei der die Betreuungsperson
       teilweise dabei ist, zwei bis vier Wochen.
       
       Das Betreuungsgeld gibt es ab 1. Januar 2013, zunächst monatlich 100 Euro
       für einjährige Kinder. Ab 2014 sind es 150 Euro und dann auch für
       zweijährige Kinder. Die Bezugsdauer beträgt für jedes Kind höchstens 24
       Lebensmonate. Das Betreuungsgeld wird nach der Elternzeit gezahlt, in der
       Mütter und Väter das einkommensabhänige Elterngeld erhalten.
       
       Hartz-IV-EmpfängerInnen beziehen zwar auch Betreuungsgeld. Aber die Summe
       wird auf die staatliche Sozialleistung angerechnet und damit vom Regelsatz
       sofort wieder abgezogen. Damit gehen Hartz-EmpfängerInnen beim
       Betreuungsgeld wie beim Elterngeld leer aus.
       
       ## Kein bürokratischer Mehraufwand
       
       Das Betreuungsgeld kostet 2013 rund 400 Millionen Euro, ab 2014 sollen es
       jährlich 1,2 Milliarden sein. Ein bürokratischer Mehraufwand soll nicht
       entstehen. Den haben nur die Eltern, die Betreuungsgeld beantragen.
       
       Das Betreuungsgeld gilt unabhängig vom Kita-Ausbau. Das hat Kanzlerin
       Angela Merkel immer wieder betont. Ab 2013 hat jedes Kind unter drei Jahren
       ein Recht auf einen Kitaplatz. Aber noch fehlen bundesweit zwischen 130.000
       und 200.000 Plätze; Kommunen fürchten Klagen von Eltern, die keinen Platz
       bekommen.
       
       An diesem Mittwoch will Familienministerin Schröder im Kabinett ein
       Zehn-Punkte-Programm mit pädagogischen und technischen Maßnahmen vorlegen,
       mit denen der Ausbau von Kindertagesstätten beschleunigt werden soll.
       KritikerInnen wie Manuela Schwesig (SPD), Sozialministerin in
       Mecklenburg-Vorpommern, bezeichnen Schröders Idee als Schritt hin zu
       „Billigkrippen“.
       
       Auch wenn das Betreuungsgeld als beschlossen gilt, könnte es auf dem
       Koalitionsgipfel am 4. Juni noch einmal für Diskussionsstoff sorgen. Die
       FDP, Gegnerin der „Herdprämie“, könnte versuchen, die neue
       Erziehungsleistung gegen die von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU)
       vorgeschlagene PKW-Maut zu verhandeln. Die Liberalen sind strikt gegen
       höhere Abgaben für AutofahrerInnen.
       
       ## Mehr Befürwörter als Kritiker in der CDU
       
       FDP-Generalsekretär Patrick Döring sagte Medienberichten zufolge, seine
       Partei zeige sich bei der Maut gesprächsbereit, wenn das Betreuungsgeld
       nicht komme. Darauf wird sich die Union nicht einlassen. Zudem gilt die
       Zahl der BetreuungsgeldbefürworterIn-nen innerhalb der CDU inzwischen
       größer als die der KritikerInnen.
       
       Ebenso unwahrscheinlich ist, dass das Betreuungsgeld in den Bundesrat
       verwiesen wird und dort scheitert. Darauf hatten GegnerInnen gehofft, als
       Ministerin Schröder kürzlich die Idee hatte, das Betreuungsgeld nur an
       Eltern auszuzahlen, die ihre Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen beim
       Kinderarzt bringen. Ein solcher Passus im Gesetz wäre im Bundesrat
       zustimmungspflichtig. Im Gesetzentwurf steht der Passus nicht.
       
       29 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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