# taz.de -- Anklage gegen ruandischen Milizienführer: Den Haag lässt den Wichtigsten in Ruhe
       
       > Der Einspruch gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Callixte
       > Mbarushimana wurde abgelehnt. Dabei ist er der wichtigste noch in
       > Freiheit lebende Führer der FDLR-Miliz.
       
 (IMG) Bild: Callixte Mbarushimana, hier auf der Anklagebank in Den Haag, wurden noch Ende 2011 elf Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
       
       BERLIN taz | Die Anklage gegen den wichtigsten noch in Freiheit lebenden
       politischen Führer der ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte
       zur Befreiung Ruandas) wird nicht neu aufgerollt. Die Berufungskammer des
       Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag wies gestern einen
       Einspruch der Anklagebehörde von Luis Moreno-Ocampo gegen die
       Niederschlagung des Verfahrens ab.
       
       Am 16. Dezember hatte die Erste Vorverfahrenskammer des IStGH gegen die
       Stimme ihrer Vorsitzenden Richterin das Verfahren gegen Callixte
       Mbarushimana eingestellt. Der FDLR-Exekutivsekretär, der jahrelang von
       Paris aus unter anderem die Medienarbeit der im Kongo kämpfenden Miliz
       koordiniert hatte, war im Oktober 2010 verhaftet worden.
       
       Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, gemeinschaftlich mit den beiden in
       Deutschland lebenden FDLR-Führern Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni
       eine Terrorkampagne der FDLR im Kongo koordiniert zu haben. Murwanashyaka
       und Musoni stehen deswegen derzeit in Stuttgart vor Gericht. Die
       Vorverfahrenskammer indes hielt die Beweise im Fall Mbarushimana für nicht
       ausreichend und lehnte auch die Wertung der FDLR-Verbrechen als Verbrechen
       gegen die Menschlichkeit ab.
       
       ## Kongolesische Opfer unterstützen die Berufung
       
       Mbarushimana kam am 23. Dezember frei. Die Anklage legte Berufung gegen die
       Entscheidung der Vorverfahrenskammer ein, unterstützt von kongolesischen
       Opfern der FDLR. Die Berufungskammer betonte in ihrem Urteil nun, sie nehme
       keine inhaltliche Wertung vor. Die Anklage irre aber, wenn sie in ihrem
       Antrag argumentiere, die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit von
       Zeugenaussagen, die der Anklageerhebung zugrunde liegen, dürfe erst in der
       Hauptverhandlung beurteilt werden und nicht schon im Vorverfahren.
       
       In UN-Kreisen wird das Scheitern des Mbarushimana-Falles kritisch gewertet.
       Die FDLR steht unter scharfen UN-Sanktionen. Seit Mbarushimanas Freilassung
       aber, so ein Mitglied des für die Überwachung dieser Sanktionen zuständigen
       UN-Komitees, sei die Miliz wieder stärker geworden. Sie habe ihren
       Mitgliedern erklärt, dass sie keine Sorge haben sollten, da nicht einmal
       der Internationale Strafgerichtshof etwas gegen sie unternehme. In den
       letzten Monaten hat die Miliz im Ostkongo erneut eine Reihe blutiger
       Massaker verübt.
       
       30 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
       
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