# taz.de -- Wie die EU Energie sparen will: Entscheidende Regeln verwässert
       
       > Die EU-Mitgliedsstaaten wollen Energie einsparen, ein Fünftel bis 2020.
       > Nun haben sie eine Richtlinie beschlossen, die dorthin führen soll. Sie
       > sind sehr lax.
       
 (IMG) Bild: Die EU will Energie einsparen: Auch Wärmedämmung soll dabei helfen.
       
       BRÜSSEL taz | Wenigstens an einem haben die EU-Mitgliedsstaaten
       festgehalten: Sie wollen nach wie vor bis 2020 mindestens 20 Prozent
       Energie einsparen. Dazu haben sie sich in der nun beschlossenen
       Energieeffizienz-Richtlinie verpflichtet. Allerdings bleiben die Maßnahmen
       äußerst unverbindlich.
       
       Klimaschützer gehen davon aus, dass mit dieser Richtlinie höchstens 15
       Prozent Energie eingespart werden können. „Ich sehe das mit einem lachenden
       und einem weinenden Auge. Immerhin haben wir größeren Schaden verhindern
       können“, sagt der grüne EU-Abgeordnete und Verhandlungsführer der
       Parlamentarier Claude Turmes.
       
       Der politischen Einigung zwischen EU-Regierungen und dem Europäischen
       Parlament war ein monatelanger Streit vorausgegangen. Vor allem
       Deutschland, Spanien, Portugal und Finnland wehrten sich gegen zu strenge
       Vorgaben aus Brüssel. Sie haben es unter der Führung des deutschen
       Wirtschaftsministeriums geschafft, den Gesetzestext an einigen
       entscheidenden Stellen extrem zu verwässern.
       
       Ursprünglich sah die Richtlinie vor, dass sich Energieversorger
       verpflichten müssen, jedes Jahr mindestens 1,5 Prozent weniger Energie zu
       verkaufen. Besonders deutsche Unternehmen haben sich dagegen gesträubt. Nun
       bleibt es den Regierungen überlassen, ob sie eine solche Regel einführen
       oder die Einsparungen anders – zum Beispiel mit der finanziellen Förderung
       von Energiesparprogrammen – erreichen wollen.
       
       ## Sanierungszwang nur für Regierungsgebäude
       
       Auch bei der Sanierung von staatlichen Gebäuden haben die Mitgliedsländer
       mehr Spielraum bekommen. Betroffen sind von dem Sanierungszwang lediglich
       Gebäude, die der Regierung gehören und auch von ihr genutzt werden. Bei
       Berechnungen für eine frühere Richtlinie von 2010 geht die EU-Kommission
       davon aus, dass das in Deutschland nur 37 Gebäude sind. Die Bundesregierung
       dementiert das und spricht von mehreren tausend.
       
       Auch bei der Berechnung der Einsparungen sind zahlreiche Ausnahmen
       zugelassen. Zum Beispiel dürfen Energieverkäufe an Unternehmen, die am
       EU-Emissionshandel teilnehmen, in Teilen nicht auf den Energieverbrauch
       angerechnet werden. Außerdem können die Mitgliedsstaaten
       Energiesparprojekte einrechnen, die schon vor dem Richtlinien-Beschluss
       getätigt wurden.
       
       Eine zeitliche Begrenzung sieht die Richtlinie nicht vor. Insgesamt dürfen
       diese Ausnahmen allerdings nicht 25 Prozent der Einsparverpflichtung
       überschreiten. Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass die bereits
       getroffenen Maßnahmen zusätzlich angerechnet werden dürfen, konnte sich
       damit aber nicht durchsetzen.
       
       Nun komme es darauf an, dass die Regierungen der Verpflichtung nachkommen,
       sagt Christian Noll von der deutschen Unternehmensinitiative
       Energieeffizienz: „Deutschland muss bei der Umsetzung Vorbild in Europa
       werden, um die europäischen und die eigenen energiepolitischen Ziele zu
       erreichen.“ In zwei Jahren will die EU-Kommission überprüfen, ob das
       Einsparziel erreicht werden kann. Gegebenenfalls wird sie dann noch einmal
       strengere Regeln vorschlagen.
       
       15 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ruth Reichstein
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Klimawandel
       
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