# taz.de -- Union kritisiert Leistungsschutzrecht: „Das Gesetz hemmt Innovation“
       
       > Netzpolitiker der Union bezweifeln, dass mit einem Leistungsschutz für
       > Presseverlage Rechtsunsicherheiten im Netz abgebaut werden. Links auf
       > Presseartikel seien ein Service.
       
 (IMG) Bild: Vor allem der Axel Springer Verlag will nicht, dass man auf seine Schlagzeilen verweist.
       
       BERLIN dpa | Das geplante Gesetz für einen besonderen Schutz von
       Verlagsprodukten im Internet stößt auch im Regierungslager auf Kritik. „Das
       Leistungsschutzrecht hemmt Innovation. Es fördert sie nicht“, betitelte der
       CDU-nahe Verein cnetz [1][einen Beitrag,] in dem die Initiative der
       schwarz-gelben Regierungskoalition scharf kritisiert wird.
       
       Ein Leistungsschutzrecht dürfe nicht das Grundrecht auf
       Informationsfreiheit oder das Recht auf freie Meinungsäußerung tangieren,
       fordert der im April gegründete Verein für Netzpolitik.
       
       Neue Gesetze zum Schutz der Rechte von Autoren und Künstlern müssten
       bestehende Rechtsunsicherheiten im Internet abbauen, fordern die
       konservativen Netzpolitiker. „Ob dies durch den vorgelegten Gesetzentwurf
       gewährleistet wird, daran bestehen erhebliche Zweifel.“ So müssten Links zu
       Artikeln von Medienverlagen und Zitate daraus grundsätzlich frei bleiben.
       „Alle, die auf Presseartikel verlinken, erbringen auch eine Serviceleistung
       für Presseverlage, weil sie deren Inhalte bekannter machen.“
       
       Kritik an den Plänen gibt es auch von Netzaktivisten sowie von
       Wirtschaftsverbänden. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
       forderte die Bundesregierung in dieser Woche in einem Brief auf, auf das
       Gesetzesvorhaben zu verzichten. Für ein Leistungsschutzrecht gebe es keine
       hinreichende Legitimation, und der Entwurf für das geplante Gesetz enthalte
       „zahlreiche problematische Regelungen und Unschärfen, die grundsätzliche
       Fragen aufwerfen“.
       
       Das geplante Gesetz sieht vor, dass gewerbliche Internet-Anbieter,
       kommerzielle Nachrichtenportale und Suchmaschinen in Zukunft an
       Presseverlage zahlen müssen, wenn sie deren journalistische Artikel für das
       eigene Angebot nutzen. Mit dem neuen Leistungsschutzrecht sollen Medien
       unter anderem an den Erlösen von Suchmaschinen wie Google beteiligt werden.
       Damit erfüllt die schwarz-gelbe Koalition eine Forderung aus der deutschen
       Zeitungs- und Zeitschriftenbranche.
       
       22 Jun 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://c-netz.info/blog/das-leistungsschutzrecht-hemmt-innovation-es-foedert-sie-nicht/
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Urheberrecht
       
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