# taz.de -- Abschiebungen in Niedersachsen: Weniger Härte gegen Flüchtlinge
       
       > Niedersachsen reformiert die Arbeitsregeln für seine Härtefallkommission.
       > Künftig reicht eine einfache Mehrheit gegen die Abschiebung.
       
 (IMG) Bild: Darf mehr Gnade walten lassen: Martina Schaffer, Vorsitzende der Härtefallkommission in Niedersachsen.
       
       HAMBURG taz | Die Arbeitsregeln der niedersächsischen Härtefallkommission
       für von Abschiebung bedrohte Ausländer werden geändert. Wie das
       niedersächsische Kabinett am Dienstag beschlossen hat, soll künftig eine
       einfache Mehrheit in dem Gremium ausreichen, um eine Abschiebung zu
       verhindern.
       
       Die beiden großen Kirchen, die aus Protest gegen die Entscheidungen der
       Kommission die Mitarbeit eingestellt hatten, bewerteten die Veränderungen
       positiv.
       
       Die 2006 eingerichtete Härtefallkommission prüft, ob bei Ausländern, die
       eigentlich abgeschoben werden müssten, aus persönlichen oder humanitären
       Gründen eine Ausnahme gemacht werden kann. Das Innenministerium beruft acht
       Mitglieder in die Kommission, fünf von ihnen auf Vorschlag des
       Landkreistages, des Städtetages, der beiden Kirchen und der Freien
       Wohlfahrtspflege. 156 Abschiebungen hat die Kommission seit ihrem Bestehen
       verhindert.
       
       Nach den neuen Regeln werden fünf statt sechs Stimmen reichen, um eine
       Abschiebung zu verhindern. Kommissionsmitglieder sollen in die Vorprüfung
       der Fälle eingebunden werden. Ausreisepflichtige Ausländer müssen auf die
       Möglichkeit hingewiesen werden, die Härtefallkommission anzurufen. Eine
       fahrlässig begangene Straftat soll kein Grund mehr dafür sein, einen Antrag
       abzulehnen.
       
       Der Flüchtlingsrat hatte kritisiert, dass nur drei der acht
       Kommissionsmitglieder von nicht-staatlichen Stellen benannt würden.
       Außerdem versuche die Landesregierung die Möglichkeiten des Gremiums durch
       formale Ausschlusskriterien einzuengen. Das widerspreche dem Prinzip des
       Gnadenrechts, auf das sich die Antragsteller beriefen.
       
       Letzteres kritisiert auch der evangelische Landesbischof Ralf Meister:
       Leider sei ein bereits verstrichener Termin zur Abschiebung weiterhin ein
       Ausschlussgrund für die Kommission. Trotzdem stellte Meister eine
       Wiederaufnahme der Mitarbeit in Aussicht.
       
       26 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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