# taz.de -- Urteil zur elektronischen Gesundheitskarte: Keine Grundrechte verletzt
       
       > Verletzt die elektronische Gesundheitskarte das Recht auf informationelle
       > Selbstbestimmung? Nein, urteilte ein Düsseldorfer Gericht und wies eine
       > Klage dazu ab.
       
 (IMG) Bild: Neu sei nur das Bild, urteilte das Sozialgericht.
       
       DÜSSELDORF dpa | Die Gegner der elektronischen Gesundheitskarte sind in
       einem Musterverfahren vor dem Düsseldorfer Sozialgericht gescheitert. Die
       Karte sei in ihrer jetzigen Form gesetzes- und verfassungsgemäß, urteilte
       das Gericht am Donnerstag. Der Kläger hatte dies bezweifelt und die Nutzung
       der Karte verweigert. Er sieht sich in seinem Grundrecht auf
       informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt.
       
       Dem widersprach das Gericht: Auf der Karte seien bislang lediglich, wie auf
       den alten Karten, die Stammdaten des Versicherten gespeichert. Nur das
       Lichtbild sei neu. Alle künftig geplanten Anwendungen seien freiwillig und
       nur bei Einwilligung des Versicherten vorgesehen.
       
       Über diese Anwendungen wie die Notfalldaten und die elektronische
       Krankenakte habe das Gericht aber im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden
       gehabt (Az.: S 9 KR 111/09). Der Anwalt des Klägers kündigte an, vor das
       Landessozialgericht in Berufung zu ziehen und notfalls auch bis nach
       Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht.
       
       Die elektronische Gesundheitskarte ist bereits an Millionen Versicherte
       verteilt worden. Im kommenden Jahr sollen alle rund 70 Millionen gesetzlich
       Krankenversicherten in Deutschland im Besitz der Karte sein. Der Kläger
       wird von mehreren Verbänden unterstützt, die die neue Gesundheitskarte
       ablehnen.
       
       28 Jun 2012
       
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