# taz.de -- Bundestag beschließt Neonazi-Datei: Name, Geburtstag, Lichtbild und mehr
       
       > In einem zentralen Register werden in Zukunft Daten über „gewaltbezogene“
       > Neonazis gespeichert. Die Daten können auch für Analysezwecke
       > durchforstet werden.
       
 (IMG) Bild: Vielleicht wird dieser Mann auch in die Datei gesteckt.
       
       FREIBURG taz | Der Bundestag hat am Donnerstag die Einführung einer
       gemeinsamen Rechtsextremismusdatei von Polizei und Verfassungsschutz
       beschlossen. CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich hatte diese als
       Konsequenz aus den Morden des NSU-Trios vorgeschlagen. Neben CDU/CSU und
       FDP stimmte auch die SPD dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu. Linke
       und Grüne votierten dagegen.
       
       Die Rechtsextremismusdatei soll keine neuen Daten erfassen, sondern den
       Sicherheitsbehörden das Auffinden bereits gespeicherter Daten erleichtern.
       Die Datei wird beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt und soll die
       Zusammenarbeit der 36 Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern verbessern.
       Die sogenannte Neonazi-Datei enthält Daten zu „gewaltbezogenen“ Rechten und
       ihren Kontaktpersonen. Als Kontaktperson gelten nur Angehörige der
       rechtsextremen Szene. Vermutlich wird sich am Ende aber der Großteil dieser
       Szene in der Datei zumindest als Kontaktperson wiederfinden.
       
       Von allen erfassten Rechtsextremisten hält die Datei elf Grunddaten bereit,
       etwa Name, Geburtstag, besondere körperliche Merkmale und ein Lichtbild.
       Außerdem enthält die Datei pro Person 21 „erweiterte Grunddaten“, die zur
       Einschätzung des Extremisten dienen, zum Beispiel Mitgliedschaften,
       besuchte Veranstaltungen, Sprachkenntnisse, Waffenbesitz. Ein freies
       Textfeld ermöglicht zusätzliche Vermerke. Auf die erweiterten Grunddaten
       darf nur im Eilfall ohne Zustimmung der liefernden Behörde zugegriffen
       werden.
       
       Zudem können Polizei oder Dienste den gesamten Datenbestand für
       Analysezwecke im Stile einer Rasterfahndung durchforsten. Auf Druck von
       Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist dies aber nur
       in zeitlich und räumlich begrenzten Projekten zulässig. So könnte zum
       Beispiel nachgewiesen werden, dass sich bestimmte Nazis einer Region
       kennen, weil sie immer wieder gemeinsam bei Konzerten, Demonstrationen und
       Veranstaltungen gesehen wurden.
       
       Mit Verlängerung kann ein derartiges Analyseprojekt bis zu vier Jahre
       dauern. Bei dieser gemeinsamen Nutzung von Polizei- und
       Verfassungsschutzdaten dürften sich wohl am ehesten Probleme mit der
       Trennung von Polizei und Geheimdiensten ergeben.
       
       28 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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