# taz.de -- Rettungsschirm und Fiskalpakt: Karlsruhe verhandelt am 10. Juli
       
       > Das Bundesverfassungsgericht prüft Eilanträge gegen Eurorettungsschirm
       > und Fiskalpakt. Eine einstweilige Anordnung könnte die Verträge
       > monatelang verzögern.
       
 (IMG) Bild: Eiliges Verfahren: Fünf Kläger sind zur Verhandlung geladen.
       
       FREIBURG taz | Karlsruhe beeilt sich. Schon am 10. Juli, also am Dienstag
       kommender Woche, wird das Bundesverfassungsgericht mündlich über eingelegte
       Rechtsmittel gegen den ESM-Vertrag und den Fiskalpakt verhandeln. Dabei
       soll es aber nur um die Eilanträge gegen die gerade im Bundestag
       beschlossenen Maßnahmen zur Eurorettung gehen, nicht um die Klagen an sich.
       
       Im Rahmen des Eilverfahrens müssen die Richter entscheiden, wie lange
       Bundespräsident Joachim Gauck mit der Unterzeichnung der Verträge warten
       muss. Bisher hat Gauck nur zugesagt, dass er das Eilverfahren abwarten
       wird. Wenn Karlsruhe eine einstweilige Anordnung erlässt, muss er aber bis
       zum Urteil in der Hauptsache untätig bleiben. Dies könnte einige Monate
       länger dauern.
       
       Im Eilverfahren müssen die Richter eine sogenannte Folgeabwägung
       durchführen: Wäre es schlimmer, wenn die Unterzeichnung gestoppt wird,
       obwohl die Verträge nicht gegen das Grundgesetz verstoßen? Oder wiegen die
       Nachteile schwerer, wenn die Verträge unterzeichnet werden, obwohl sie sich
       am Ende als verfassungswidrig herausstellen?
       
       Bei dieser Abwägung können auch politische und wirtschaftliche Aspekte eine
       Rolle spielen. Bei möglichen außen- und europapolitischen Folgen übernimmt
       das Gericht aber traditionell die Einschätzung der Bundesregierung.
       
       ## Kein gutes Omen für die Kläger
       
       Auch über die Erfolgsaussichten der Klagen kann am 10. Juli bereits
       gesprochen werden. Denn wenn diese „offensichtlich unzulässig oder
       unbegründet“ sind, kommt eine einstweilige Anordnung erst gar nicht in
       Betracht. Insofern ist die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung für die
       Kläger nicht unbedingt ein gutes Omen.
       
       Bisher sind fünf Kläger zur Verhandlung geladen: die Bundestagsfraktion der
       Linken, der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, der Verein „Mehr Demokratie“,
       die Professorengruppe um Karl-Albrecht Schachtschneider sowie ein
       unbekannter Bürger. Eine Entscheidung wird am 10. Juli noch nicht fallen,
       aber wohl noch in diesem Monat.
       
       2 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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