# taz.de -- Muslimverband gegen Beschneidungsurteil: Notfalls vor Gericht
       
       > Eine gesetzlich geschützte Regelung für die Beschneidung von Jungen
       > fordert der Koordinationsrat der Muslime. Kommt die nicht, wird der Gang
       > vor das Bundesverfassungsgericht erwogen.
       
 (IMG) Bild: Einschränkung der Religionsfreiheit: Koordinationsrat-Sprecher Kizilkaya kritisiert das Kölner Beschneidungsurteil.
       
       KÖLN dapd | Nach dem umstrittenen Beschneidungs-Urteil gehen die
       muslimischen Verbände in die Offensive und erwägen den Gang vor das
       Bundesverfassungsgericht.
       
       Darüber beraten derzeit die Unterorganisationen des Koordinationsrates der
       Muslime (KRM), wie KRM-Sprecher Ali Kizilkaya am Mittwoch in Köln sagte. In
       einer gemeinsamen Erklärung riefen die Verbände den Bundestag auf, die
       Rechtsunsicherheit schnellstmöglich zu beheben und eine gesetzlich
       geschützte Regelung für die Beschneidung von Jungen zu erlassen.
       
       Das Landgericht Köln hatte in einem vor wenigen Tagen veröffentlichten
       Urteil die Beschneidung von kleinen Jungen aus religiösen Gründen als eine
       Körperverletzung und damit als Straftat gewertet. Bei Muslimen und Juden
       löste die Entscheidung einen Sturm der Entrüstung aus. Auch
       Spitzenpolitiker wie Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) und
       Vertreter anderer Religionen äußerten sich kritisch.
       
       Zum Koordinationsrat gehören zahlreiche muslimische Verbände, darunter die
       türkisch-islamische Union Ditib, der Zentralrat der Muslime in Deutschland
       (ZMD) und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland. Das Gremium
       wertete das Urteil am Mittwoch als einen Rückschritt in Sachen Integration.
       „Die Religionsfreiheit wird eingeschränkt“, sagte Kizilkaya. „Über vier
       Millionen Muslime in Deutschland bekommen nicht unbedingt das Gefühl, dass
       sie ihre Religion praktizieren können.“ Das gelte auch für Juden.
       
       Muslimische Eltern, die die Beschneidung den Angaben zufolge privat
       finanzieren, stünden nun vor einem Gewissenskonflikt. „Wir wollen keinen
       Beschneidungs-Tourismus ins Ausland“, warnte Kizilkaya. Das nicht am
       gesellschaftlichen Konsens orientierte Urteil müsse korrigiert werden.
       
       4 Jul 2012
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Beschneidungspraxis in Schweden: Keine Küchentisch-Chirurgie
       
       In Schweden ist die Beschneidung von Jungen erlaubt – doch viele Ärzte
       verweigern sie. Die Dunkelziffer der illegalen Eingriffe ist hoch.
       Todesfälle hatten Diskussion ausgelöst.
       
 (DIR) Ist Beschneidung eine Körperverletzung?: Einschnitte in Fleisch und Frieden
       
       Jurist Holm Putzke wirkt sehr zufrieden. Seine Expertise verunsichert
       Ärzte. Rabbiner sehen jüdisches Leben bedroht. Wieder einmal.
       
 (DIR) Schlagloch Beschneidung: Beschnittene Meinung
       
       Polemik über das Abendmahl? Verboten. Meine erste Zensurerfahrung.
       
 (DIR) Religiöse Riten in der Praxis: Beschneidungen und andere Traumata
       
       Der irakische Schriftsteller Najem Wali war zwölf, als er in seiner Heimat
       Amara unters Messer kam. Für die taz erinnert er sich, wie das damals vor
       sich ging.
       
 (DIR) Kinderchirurg zu Beschneidungs-Urteil: „Beschneider reiben sich die Hände“
       
       Das Kölner Beschneidungsurteil sei gefährlich, meint Kinderchirurg Hikmet
       Ulus. Laien würden den Eingriff auf Küchentischen und in Kellern
       durchführen.
       
 (DIR) Urteil zu religiösen Beschneidungen: Jüdische Klinik setzt Eingriffe aus
       
       Die Chirurgen des Jüdischen Krankenhauses in Berlin sind vom Kölner Urteil
       verunsichert. Sie haben deshalb Beschneidungen bis auf weiteres ausgesetzt.
       
 (DIR) Kölner Beschneidungsurteil: Der Kampf um die Vorhaut
       
       Das Kölner Landgericht kämpft mit seinem Beschneidungsurteil für intakte
       Geschlechtsorgane. Es stellt aber auch die Frage, wie anders man sein darf.