# taz.de -- EU-Reaktionen auf Beschneidungs-Urteil: Verbot undenkbar
       
       > Das deutsche Urteil hat auf EU-Ebene eine Diskussion ausgelöst, fällt
       > aber aus der Reihe. Sollte es nicht revidiert werden, könnte es in
       > Brüssel landen.
       
 (IMG) Bild: Noch wird das Kölner Urteil nicht in Brüssel verhandelt.
       
       BRÜSSEL taz | Bisher gibt es keine EU-weite Regelung des Umgangs mit
       religiösen Beschneidungen, und bis zu dem umstrittenen Urteil des Kölner
       Richters war dies auch kein Thema in den europäischen Institutionen in
       Brüssel. Das könnte sich durch die Diskussion über das deutsche Urteil
       ändern, meint der gesundheitspolitische Sprecher der konservativen
       EVP-Fraktion, Peter Liese: „Wenn das Urteil nicht revidiert wird, könnte
       das ganz schnell hier in Brüssel landen“, sagt der Abgeordnete, der selbst
       auch Arzt ist.
       
       In Finnland gibt es bereits eine ähnliche Diskussion wie in Deutschland,
       nachdem auch dort Gerichte Eltern wegen Beschneidungen verurteilt hatten.
       Allerdings ist das Parlament noch zu keinem Gesetzentwurf gekommen. In
       anderen europäischen Ländern sei eine solche Auseinandersetzung kaum
       vorstellbar, meint Gesundheitsexperte Liese. Gerade in Ländern wie
       Frankreich, in denen die jüdische und die muslimische Glaubensgemeinschaft
       viel größer sind als in Deutschland, rechnet er mit Widerstand.
       
       In Frankreich ist die religiös motivierte Beschneidung ohne medizinische
       Gründe nicht explizit erlaubt, aber auch nicht gesetzlich verboten. Es gebe
       zwar theoretisch einen Artikel im Strafgesetzbuch, der Handlungen
       untersagt, die die Integrität des menschlichen Körpers verletzen, aber
       bisher wurde dieser noch nie in Zusammenhang mit religiösen Beschneidungen
       gebraucht. Ähnlich ist die rechtliche Lage auch in Belgien und Holland.
       Auch hier gibt es kein Verbot von Beschneidungen, wenn sie von Ärzten
       durchgeführt werden. In Belgien bezahlt die Krankenkasse die Operation,
       wenn sie in Krankenhäusern durchgeführt wird. 2010 waren das fast 25.000
       Fälle.
       
       In Großbritannien hat sich die jüdische Gemeinschaft eigene Regeln gesetzt:
       Die Beschneider werden dort streng von den Rabbinern kontrolliert. „Sie
       bekommen eine Ausbildung und müssen sich registrieren lassen. Nur sie haben
       dann das Recht, Beschneidungen vorzunehmen“, erklärt Philip Carmel,
       Sprecher der Konferenz der europäischen Rabbiner.
       
       11 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ruth Reichstein
       
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