# taz.de -- BGH soll Urteil gegen Ex-RAFlerin prüfen: „Uns überzeugt das Urteil nicht“
       
       > Der Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker soll vom
       > Bundesgerichtshof überprüft werden. Die Verurteilung wegen „psychischer
       > Beihilfe“ sei nicht überzeugend, so ihr Anwalt.
       
 (IMG) Bild: Veruteilt wegen Unterstützung von unbekannten Tätern: Verena Becker.
       
       STUTTGART dapd | Das Urteil im jüngsten RAF-Prozess um das Buback-Attentat
       muss jetzt vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Die frühere
       RAF-Terroristin Verena Becker hat gegen ihre Verurteilung wegen Beihilfe
       zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback Revision
       eingelegt, wie ihr Verteidiger Hans Wolfgang Euler am Mittwoch auf
       dapd-Anfrage sagte. Die 59 Jahre alte Angeklagte war am vergangenen Freitag
       vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zu einer Haftstrafe von vier Jahren
       verurteilt worden.
       
       Der Angeklagten, die früher bereits wegen einer anderen Tat zu einer
       lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war, sollten laut OLG zweieinhalb
       Jahre der vierjährigen Freiheitsstrafe als „Härteausgleich“ angerechnet
       werden. Doch nun kann der Richterspruch vorerst nicht rechtskräftig werden.
       Der BGH wird prüfen, ob es im Urteil des Oberlandesgerichts Rechtsfehler
       gibt.
       
       Nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts hat Becker „psychische Beihilfe“
       zu dem Dreifachmord an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977
       geleistet. Das OLG sah als erwiesen an, dass Becker die Entscheidung für
       das Attentat im Beisein der späteren Täter „mitbestimmt“ und die Täter in
       ihrem Tatentschluss „wissentlich und willentlich“ bestärkt habe. Becker
       hatte vor Gericht jegliche Beteiligung an dem Attentat bestritten.
       
       Rechtsanwalt Euler sagte: „Uns überzeugt das Urteil wegen psychischer
       Beihilfe nicht.“ Denn dann müssten auch andere frühere RAF-Mitglieder wegen
       des Buback-Attentats angeklagt werden, sagte der Verteidiger. Euler verwies
       auch darauf, dass das OLG nach 21 Monaten Prozessdauer nicht habe klären
       können, welche beiden RAF-Terroristen auf dem Motorrad saßen, von dem aus
       Buback und seine Begleiter in Karlsruhe erschossen wurden.
       
       Wenn aber „die Täter unbekannt“ seien, wie könne man dann Becker vorwerfen,
       diese unterstützt zu haben, fragte Euler. Dies sei „eine Art der
       Beweisführung, die in einem Strafprozess nichts zu suchen hat“, betonte
       Euler. Es werde damit vor dem BGH letztlich um „Rechtsfragen“ gehen. Bevor
       die Verteidigung ihre Revision näher begründet, wird sie zunächst das
       schriftliche Urteil des 6. Strafsenats des OLG abwarten.
       
       Mit dem Urteil ging nach mehr als eineinhalb Jahren ein Mammutprozess zu
       Ende. Seit September 2010 war an 97 Sitzungstagen verhandelt worden. Es
       wurden 165 Zeugen vom Gericht vernommen und 8 Sachverständige gehört.
       Bisher waren wegen des Buback-Attentats die früheren RAF-Terroristen
       Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt als „Mittäter“
       verurteilt worden. Gegen Günter Sonnenberg, der ursprünglich ebenfalls als
       verdächtig galt, war das Verfahren eingestellt worden.
       
       12 Jul 2012
       
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