# taz.de -- Urteil des OLG Stuttgart: Frei von Rechtsfehlern
       
       > Die Revision der Ex-RAF-Terroristin Verena Becker ist gescheitert. Damit
       > ist die 59-Jährige rechtskräftig wegen Beihilfe zum Buback-Mord
       > verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Verena Becker im Jahr 2012.
       
       STUTTGART afp | Die wegen Beihilfe zum Buback-Mord zu vier Jahren Haft
       verurteilte Ex-Terroristin Verena Becker ist mit ihrer Revision zum Urteil
       des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gescheitert. Dies teilte das
       Stuttgarter OLG am Mittwoch mit. Demnach sei das Urteil frei von
       Rechtsfehlern und die Revision unbegründet.
       
       Becker war im vergangenen Juli für schuldig befunden worden, das
       RAF-Kommando bei dem tödlichen Anschlag auf Buback und zwei seiner
       Begleiter 1977 psychisch unterstützt zu haben. Zweieinhalb Jahre ihrer
       Strafe gelten wegen einer früheren Haft von Becker bereits als verbüßt.
       
       Die 59-jährige Becker befindet sich derzeit auf freiem Fuß und wird es
       trotz der verworfenen Revision voraussichtlich auch bleiben: Weil Becker
       bei Berücksichtigung der anzurechnenden zweieinhalb Jahre und ihrer
       viermonatigen Untersuchungshaft bereits mehr als zwei Drittel der
       vierjährigen Haftstrafe verbüßt hat, könnte die Reststrafe zur Bewährung
       ausgesetzt werden.
       
       Voraussetzung dafür ist eine positive Prognose für Becker. Die Argumente,
       die dafür sprechen, wie etwa ihre Abwendung von der RAF, hatte das OLG in
       seiner Urteilsbegründung dargelegt.
       
       20 Nov 2013
       
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