# taz.de -- Bremen bekommt Privatisierungsbremse: Nicht ohne den Bürger
       
       > Ohne Volksentscheid darf der Bremer Senat keine Unternehmen mehr
       > verkaufen. Das dementsprechende Gesetz ist ein Novum für deutsche
       > Landesverfassungen.
       
 (IMG) Bild: Die Privatisierung von Unternehmen des Landes Bremen, die „dem Gemeinwohl dienen“, ist künftig nur nach einem „zustimmenden Volksentscheid“ möglich.
       
       BREMEN taz | Das sei „ein guter Tag für die Demokratie“, meinte der
       Grünen-Fraktionssprecher Matthias Güldner. Mit seiner rot-grünen
       Zweidrittelmehrheit – teils auch unter Zustimmung der CDU – hat der Bremer
       Landtag in erster Lesung ein Gesetz zur Senkung der Hürden für
       Bürgerbegehren und Volksentscheide verabschiedet.
       
       In dem Paket war auch ein Gesetz, nach dem die Privatisierung von
       Unternehmen, die „dem Gemeinwohl dienen“, nur nach einem „zustimmenden
       Volksentscheid“ möglich sein soll. Eine solche Privatisierungsbremse ist
       für deutsche Landesverfassungen neu.
       
       Die Bremer CDU lehnte dies ab – die Rechtsform von Unternehmen bedürfe
       nicht des Schutzes der Landesverfassung, meinte der
       CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Röwekamp, da gehe es um Fragen, die der
       Gesetzgeber mit politischer Mehrheit verantworten müsse.
       
       Der SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe berichtete dem CDU-Mann daraufhin, was
       alles in der Bremer Verfassung als staatliche Aufgabe formuliert ist, nicht
       nur der „Anspruch auf eine angemessene Wohnung“ (Artikel 14): Die geltende
       Bremer Verfassung regelt sogar, dass Unternehmen „in Gemeineigentum zu
       überführen“ sind, „deren Wirtschaftszweck besser in gemeinwirtschaftlicher
       Form erreicht werden kann“.
       
       ## Unternehmen der Energie-, Abfall- und Wasserversorgung
       
       Die Privatisierungsbremse soll sich auf Unternehmen der Energie-, Abfall-
       und Wasserversorgung beziehen, auf die Wohnungsversorgung und auf
       Unternehmen, die „wesentliche Beiträge zur wirtschaftlichen, verkehrlichen
       oder kulturellen Infrastruktur leisten“.
       
       Eine Privatisierung der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Gewoba dürfte
       danach praktisch ausgeschlossen sein – gegen 70.000 Mieter dürfte es keine
       Mehrheit geben.
       
       Der Abgeordnete der Linken, Klaus-Rainer Rupp, fragte nach, warum denn die
       kommunalen Kliniken in der Liste nicht erwähnt seien. „Das geht rechtlich
       nicht“, versicherte Tschöpe. Die rot-grüne Koalition lehne aber eine
       Privatisierung ab und verfolge das Ziel, unter Beweis zu stellen, „dass
       kommunale Kliniken konkurrenzfähig sind“.
       
       12 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Philipp Rösler
       
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