# taz.de -- Gemeinsamer Entwurf für neues Wahlrecht: CDU will mit Opposition verhandeln
       
       > Noch im Ausgust soll die Koalition mit der Opposition über ein neues
       > Wahlrecht sprechen. Unionsfraktionsvize Krings kritisiert die
       > Urteilsbegründung der Karlsruher Richter.
       
 (IMG) Bild: Einvernehmliche Lösung: Über das Wahlrecht soll es diesmal einen Konsens im Bundestag geben.
       
       DÜSSELDORF dapd | Die Regierung plant eine zügige Neuregelung des vom
       Bundesverfassungsgericht gekippten Wahlgesetzes. „Wir werden als Koalition
       aber noch in der zweiten Augusthälfte mit SPD und Grünen in Verhandlungen
       treten“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der Welt.
       
       Ziel sei es, mit SPD und Grünen zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
       „Schön wäre es, wenn wir in diesem Jahr parteiübergreifend zumindest einen
       Gesetzentwurf einbringen könnten, damit die nächste Bundestagswahl
       rechtlich auf sicheren Füßen steht.“
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte das vor einigen Monaten reformierte
       Bundeswahlgesetz zuvor in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt.
       Das Wahlrecht muss nun rasch neu gestaltet werden, damit es bei der
       kommenden Bundestagswahl im Herbst 2013 angewendet werden kann.
       
       Damit habe das Gericht alle Fraktionen vor eine Aufgabe gestellt, die
       überaus kompliziert sei, sowohl zeitlich wie inhaltlich, sagte der
       Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer,
       der Rheinischen Post.
       
       ## Höchstgrenze für Überhangmandate
       
       Die wichtigste Veränderung betrifft die umstrittenen Überhangmandate, die
       zuletzt in erheblicher Zahl anfielen. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24
       Überhangmandate - alle gingen an die Union. Das Verfassungsgericht setzte
       nun eine „zulässige Höchstgrenze“ von 15 Überhangmandaten fest.
       
       Krings warf den Verfassungsrichtern vor, sich nicht an eigene Maßstäbe zu
       halten. Die vorgegebene Grenze sei nicht begründet. „Die Zahl ist eine
       reine Setzung“, sagte Krings und fügte hinzu: „Ich fände es schön, wenn das
       Gericht die Begründungsanforderungen, die es in den letzten Jahren ständig
       an den Gesetzgeber stellt, selbst genauso ernst nehmen würde.“
       
       Dabei verwies er auf vorangegangene Urteile zur Pendlerpauschale und Hartz
       IV. Damals habe das Gericht verlangt, dass die Gesetzgeber „die genaue Höhe
       bestimmter Summen begründen. Nun verkündet es pauschal eine bestimmte Zahl
       für die Überhangmandate. Das passt nicht zusammen.“
       
       Wie die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf Berechnungen des Göttinger
       Parteienforschers Stephan Klecha berichtete, gäbe es bis zu 27
       Überhangmandate im Bundestag, wenn am Sonntag auf Basis des bisherigen
       Wahlrechts gewählt würde. Der Wissenschaftler ermittelte die Zahl auf Basis
       der Emnid-Umfrage vom 22. Juli.
       
       26 Jul 2012
       
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