# taz.de -- Prozess zur Ölsuche in Ecuador: Entschädigung für Indigene
       
       > Der Staat muss 1,1 Millionen Euro Entschädigung an die indigene
       > Bevölkerung zahlen. Außerdem soll sie künftig in Planungen einbezogen
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Teures Urteil: Ecuadors Präsident Correa prüft, ob er sich das Geld bei der Vorgängerregierung zurückholen kann.
       
       PORTO ALEGRE taz | „Die Trommeln schallen durch den Urwald“: Unter diesem
       Motto wollen die 1.300 BewohnerInnen der ecuadorianischen Amazonasgemeinde
       Sarayaku feiern. Vor dem Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof in
       Costa Rica war letzte Woche ein neun Jahre währender Musterprozess über die
       Rechte indigener Völker mit einem bemerkenswerten Urteil zu Ende gegangen.
       
       Demnach muss der ecuadorianische Staat die Indigenen mit 1,1 Millionen Euro
       für die Nachteile entschädigen, die ihnen durch eine Erdölkonzession auf
       ihrem Land entstanden sind.
       
       Die Regierung in Quito akzeptierte das Urteil. Man werde allerdings prüfen,
       inwieweit hohe Mitarbeiter des 2003 regierenden Präsidenten Lñcio Gutiérrez
       haftbar gemacht werden könnten, erklärte Alexis Mera, juristischer Sekretär
       von Staatschef Rafael Correa.
       
       2002 und 2003 waren Ölarbeiter der argentinischen Firma CGC in Begleitung
       von Soldaten auf das 1.300 Quadratkilometer große Territorium Sarayakus
       vorgedrungen, hatten große Waldflächen zerstört und Hunderte Kilo
       Sprengstoff für seismografische Messungen im Boden vergraben.
       
       ## Sprengstoff soll wieder ausgegraben werden
       
       Bereits 1996 hatte der Multi die Förderkonzession für den Block 23
       erhalten, der in das Gemeindegebiet hineinreicht. Nach heftigem Widerstand
       der Urwaldbewohner zog sich CGC zurück und verklagte Ecuador vor dem
       Weltbank-Schiedsgericht Icsid.
       
       Der verbliebene Sprengstoff müsse der Staat in Absprache mit Sarayaku
       beseitigen, verfügten die Richter nun einstimmig, außerdem müssten die
       Indigenen bei zukünftigen Förderplänen „vorher angemessen und effektiv
       konsultiert“ werden. Staatsbedienstete sollen an Fortbildungskursen über
       die Rechte indigener Völker teilnehmen.
       
       Man werde das 180-seitige Urteil genau analysieren, kündigte
       Gemeindesprecher José Gualinga an. Im April hatte Präsident Correa erklärt,
       die „vorherige Konsultation“ sei nicht gleichbedeutend mit einem Vetorecht
       bei Großprojekten.
       
       Ressourcenkonflikte auf indigenen Territorien stehen in Lateinamerika auf
       der Tagesordnung. Fernanda Doz Costa von Amnesty International sagte
       voraus, das Urteil werde in der ganzen Region weitreichende Auswirkungen
       haben. Bereits 2007 hatte das Interamerikanische Menschenrechtsgericht in
       einem ähnlichen Grundsatzurteil die Rechte der afroamerikanischen
       Saramaka-Bevölkerung im Karibikstaat Surinam gestärkt.
       
       29 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gerhard Dilger
       
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