# taz.de -- Nachzahlungsanspruch bei Rentenfehler: Nur vier Jahre sind was wert
       
       > 150.000 Ruheständler haben in den vergangenen Jahren zu wenig Rente
       > bekommen. Jetzt wird nachgezahlt, allerdings nicht unbedingt für den
       > vollen Zeitraum.
       
 (IMG) Bild: Tausende Rentner deren Bezüge voher falsch berechnet wurden, bekommen eine Nachzahlung.
       
       BERLIN dpa | Ruheständler, denen die Rente falsch berechnet wurde, haben
       einen Anspruch auf Nachzahlung für vier Jahre – auch wenn der Fehler
       möglicherweise schon seit 2002 vorlag. Dies stellte die Deutsche
       Rentenversicherung Bund am Donnerstag unter Hinweis auf die Rechtslage
       klar.
       
       Anlass waren Berichte über Berechnungsfehler der Rentenversicherung.
       Betroffen waren mehr als 150.000 Ruheständler. Bei ihnen waren die 2002 neu
       geregelten Kinderzuschläge bei Hinterbliebenenrenten oder aber die
       Berufsausbildungsentgelte im Rentenbescheid unberücksichtigt geblieben.
       
       In den Fällen der vergessenen Kinderzuschläge wurden nach Mitteilung der
       Rentenversicherung mittlerweile 19,3 Millionen Euro nachgezahlt – und zwar
       rückwirkend bis zum 1. Januar 2006. Bei den Ausbildungszeiten wurden 15,7
       Millionen Euro für den Zeitraum ab 1. Januar 2007 nachgezahlt. Die Fehler
       seien ausgeräumt.
       
       Der Sozialverband VdK und der Bundesverband der Rentenberater forderten
       Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf, den Betroffenen alle
       entgangenen Ansprüche nachzuzahlen. „Der Fehler liegt eindeutig bei der
       Rentenversicherung“, sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher der Bild-Zeitung.
       Es widerspreche „elementar dem Gerechtigkeitsempfinden, wenn die Rentner
       nun nur mit einem Teil der ihnen zustehenden Nachzahlung abgespeist“
       würden.
       
       16 Aug 2012
       
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