# taz.de -- So soll die Zuschussrente funktionieren: Maximal 850 Euro brutto
       
       > Das Konzept der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verarbeitet
       > Bekanntes. Es gibt höchstens 80 Euro mehr als in der Sozialhilfe.
       
 (IMG) Bild: Ja, das sollte sie eigentlich.
       
       BERLIN taz | Das Protestgeschrei gegen den Gesetzentwurf zur
       „Zuschussrente“ von Ursula von der Leyen (CDU) ist groß – dabei verarbeitet
       die Ministerin darin Vorschläge, die es auch in anderen Konzepten gibt. Nur
       hat der Von-der-Leyen-Plan einige Pferdefüße mehr.
       
       Von der Leyens Gesetzentwurf sieht vor, dass niedrige Rentenbeiträge in der
       späteren Rentenberechnung aufgewertet werden, aber nur jene Beiträge, die
       ab dem Jahr 1992 geleistet wurden. Bei Kinderlosen beträgt die Aufstockung
       50 Prozent, bei Müttern oder Vätern, die Kinder aufzogen, jedoch 150
       Prozent. Was kompliziert klingt, hat einen einfachen Effekt: Durch die
       Aufwertung kann sich der Rentenanspruch bis auf maximal 850 Euro brutto
       nach heutiger Kaufkraft erhöhen.
       
       Allerdings ist das ein Bruttobetrag, davon gehen noch Kranken- und
       Pflegeversicherung ab. Netto gibt es also auch mit „Zuschussrente“ maximal
       nur rund 80 Euro mehr als heute in der Sozialhilfe, der Grundsicherung im
       Alter. Auch bei der „Zuschussrente“ gibt es zudem eine
       Bedürftigkeitsprüfung, der Partner darf nicht mehr als 850 Euro an
       Alterseinkünften haben, damit seine Partnerin den Maximalbeitrag an
       Aufstockung bekommt.
       
       Wer lange arbeitslos oder selbstständig war, erwirbt keinen Anspruch. Als
       Bedingung müssen die GeringverdienerInnen durch
       sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nämlich mindestens 30 Jahre
       Pflichtbeitragszeiten, nach einer Übergangszeit sogar 35 Jahre erreicht
       haben, um in den Genuss der Leistung zu kommen. Allerdings werden für die
       Betreuung eines Kindes zehn Jahre an Beitragszeit angerechnet. Mütter haben
       es also erheblich leichter als Kinderlose, später eine Zuschussrente zu
       bekommen.
       
       Um Anspruch auf die Zuschussrente zu haben, müssen die Beschäftigten
       allerdings auch einen Riester-Vertrag abschließen mit Beiträgen von
       mindestens 5 Euro im Monat.
       
       Die Ministerin will die Zuschussrente teilweise durch Beiträge und
       teilweise durch Steuermittel finanziert wissen. Sie rechnet damit, dass im
       Jahr 2030 rund 1,4 Millionen RentnerInnen die Leistung beziehen. Das
       Von-der-Leyen-Konzept erinnert ein wenig an die „Rente nach
       Mindesteinkommen“, eine Sozialleistung, die 1992 wieder abgeschafft wurde
       und auch eine Aufstockung geringer Rentenansprüche vorsah. Der Deutsche
       Gewerkschaftsbund hatte die Wiedereinführung der Leistung gefordert. Auch
       das Alterssicherungskonzept der Grünen sieht eine Mischung aus
       beitragsfinanzierter Rente und steuerlich finanzierter Aufstockung, aber
       ohne Bedarfsprüfung, vor.
       
       3 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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