# taz.de -- Keine Liberalisierung: Kein Lichtblick für Späti-Freunde
       
       > Senat und Abgeordnete lassen Pläne fallen, das Ladenöffnungsgesetz
       > zugunsten von Spätis zu liberalisieren.
       
 (IMG) Bild: Durchlebt schwere Zeiten: der Berliner Späti.
       
       „Und wieder wird Berlin ein Stück mehr Deutschland“, twitterten Anfang der
       Woche viele BerlinerInnen. Was sie meinen: Betreiber und Kunden zahlreicher
       Spätkauf-Läden müssen die Hoffnung auf eine Legalisierung der
       Sonntagsöffnung begraben. „Ich werde keine Initiative zur Änderung des
       Ladenöffnungsgesetzes einbringen“, hatte Arbeitssenatorin Dilek Kolat (SPD)
       am Montag gesagt. Auch Abgeordnete wie der SPDler Joschka Langenbrinck
       haben ihre Initiative für eine Späti-Ausnahmeregelung definitiv aufgegeben.
       
       In Berlin dürfen sonntags nur zwei Arten von Geschäften öffnen: die, die
       Touristenbedarf und Lebensmittel zum sofortigen Verzehr verkaufen, und die,
       deren Sortiment sich auf Backwaren, Milchprodukte, Blumen und Zeitungen
       beschränkt. Das Sortiment am Sonntag einfach zu verkleinern ist nicht
       erlaubt.
       
       Im April hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Beschwerde eines
       Späti-Betreibers zurückgewiesen: Er hatte sich gegen ein Verbot des
       Ordnungsamtes gewehrt, seinen Laden unweit des Mauerparks am 1. Mai zu
       öffnen. Die OVG-Entscheidung besiegelte das Ende der bis dahin liberalen
       Handhabung geltenden Rechts. Deshalb wurden zahlreiche Rufe nach einer
       Gesetzesänderung zugunsten der Spätis mit umfassendem Sortiment laut.
       
       Mit am lautesten rief SPD-Mann Langenbrinck – entsprechend enttäuscht ist
       er jetzt: „Eine rechtssichere Sonderregelung ist nicht möglich, weil das
       Bundesverfassungsgericht für Sonntagsöffnungen enge Grenzen gesetzt hat.“
       Außerdem hätten Kirchen, Gewerkschaften und bestimmte Einzelhändler strikte
       Ablehnung signalisiert. „Ich finde das frustrierend“, sagte Langenbrinck
       der taz.
       
       Die Ablehnung bestimmter Einzelhändler erklärt sich so: Eine
       Ausnahmegenehmigung hätte erhalten, wer gewisse Kriterien erfüllt – etwa,
       dass nur der Inhaber hinter der Theke steht oder die Verkaufsfläche kleiner
       als 100 Quadratmeter ist. Händler, die dies nicht erfüllen, hätten Klagen
       angekündigt, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes
       Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen: „Spätis sind wie junge Hunde,
       jeder mag sie. Aber eine Sonderregelung für die einen hätte eine
       Benachteiligung der anderen bedeutet.“ Er sieht als einzigen Ausweg die
       komplette Liberalisierung der Öffnungszeiten. Die aber bedürfe einer
       Grundgesetzänderung. Außerdem hat SPD-Senatorin Kolat das Thema nun für
       erledigt erklärt.
       
       Kritik übte der Sprecher der Interessengemeinschaft der Kiez-Kioske,
       Matthias Liebe: „Die Politik ist einfach nicht willens und in der Lage,
       schnell genug eine Lösung für die Situation zu finden.“ Scheinbar sei der
       öffentliche Druck nicht groß genug. Trotzdem werde sich an der
       Gesamtsituation aufgrund der Personalsituation der Ordnungsämter kaum etwas
       ändern: „Ein Bezirk kann nur einen Bruchteil der Läden an einem Sonntag
       kontrollieren.“
       
       Das bestätigt Pankows Bezirksstadtrat Torsten Kühne (CDU): „Wir können nur
       in Einzelfällen verwarnen, und das ist angesichts von Hunderten
       Verkaufsstellen schlichtweg ungerecht.“ Für seine 20 Mitarbeiter im
       Außendienst des Ordnungsamtes sei es eben nur eine Aufgabe von vielen, die
       Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes zu überwachen. Darum will Kühne weiter
       das Gespräch mit Senat und Abgeordnetenhaus suchen.
       
       12 Sep 2012
       
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 (DIR) Polizei Berlin
       
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