# taz.de -- Kommentar Mitfahr-Profis bei der Bahn: Werbung fürs Bahnfahren
       
       > Rechtlich ist die Sache klar: Die Geschäftsbedingungen der Bahn verbieten
       > Geschäfte mit Mitfahrern. Aber man kann sich gesellschaftlich Schlimmeres
       > vorstellen.
       
 (IMG) Bild: Alles easy. Weniger easy wird es allerdings für die Autobesitzerin, ihre Mitfahrer überhaupt erst zusammenzufinden.
       
       Missbrauchen die sogenannten „Bahn-Schlepper“ und ihre „Kunden“ das Angebot
       der Bahn, indem sie die Mitfahrmöglichkeiten von Monatskarten ausreizen?
       Rechtlich ist die Sache klar: Die Geschäftsbedingungen der Bahn verbieten
       Geschäfte mit Mitfahrern. Aber moralisch?
       
       Zumindest wird niemand ernsthaft geschädigt. Das Gros der Mitfahrer sind
       junge Leute, die sich die teuren Normalfahrpreise der Bahn gar nicht
       leisten könnten. Sie würden sonst mit dem Bus fahren, mit einer
       Mitfahrgelegenheit im Auto – oder zuhause bleiben. Die Bahn gewinnt also
       Kunden, die sie sonst nicht hätte. Und was ist dagegen zu sagen, dass am
       einst flauen Samstag die Züge auf der Strecke Hamburg – Berlin inzwischen
       gut ausgelastet sind?
       
       Die Bahn erlöst dabei zwar nicht so viel Geld wie mit anderen Tickets. Aber
       sie verkauft ja immerhin die Monatskarten. Bei dieser Nische in ihrem
       Tarifdschungel muss sie einkalkuliert haben, dass Karteninhaber von ihrem
       Recht Gebrauch machen, Mitfahrer mitzunehmen. Eine betriebswirtschaftliche
       Frage, wie lange das so bleibt.
       
       Letztlich könnte die Bahn das Ganze als Werbung betrachten, ähnlich der,
       die sie selbst mit ihren Discounter-Tickets macht. Mal davon abgesehen,
       dass Verkehr auf die Schiene verlagert wird und – wenn auch unversteuerte –
       Jobs entstehen: Man kann sich gesellschaftlich schädlichere Folgen
       illegalen Tuns vorstellen.
       
       17 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Kahlcke
       
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       Hamburg-Berlin.