# taz.de -- Daten von Rechtsextremen: Anti-Terror-Datei vor Gericht
       
       > Polizei- und Geheimdienstbehörden kooperieren bei der
       > Rechtsextremismus-Datei. Ob sie das dürfen, entscheidet bald das
       > Bundesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Innenminister Friedrich hat allen Grund, skeptisch zu schauen.
       
       FREIBURG taz | Dürfen Polizei und Verfassungsschutz ihre Daten einfach
       austauschen und in einer gemeinsamen Datei zusammenwerfen? Darüber muss
       demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
       
       Am 6. November verhandelt der Erste Senat des Gerichts über die sogenannte
       Anti-Terror-Datei. Sie wurde bereits 2006 eingerichtet und enthält die
       Daten von rund 18.600 gewaltbereiten Islamisten.
       
       Geklagt hat der pensionierte Oldenburger Richter Robert Suermann. Er
       kritisiert, dass die Polizei so an Informationen des Verfassungsschutzes
       kommt, die sie selbst nicht hätte erheben dürfen. Denn die Polizei dürfe
       nur bei einem konkreten Verdacht tätig werden, der Geheimdienst jedoch
       schon im Vorfeld.
       
       Die Anti-Terror-Datei war das Vorbild der jetzt eingeführten
       Rechtsextremismusdatei. Insofern wird das Karlsruher Verfahren eine
       grundsätzliche Klärung bringen.
       
       Das Grundgesetz sagt nichts zur Frage des Informationsaustausches zwischen
       Polizei und Verfassungsschutz. Während der Entstehung des Grundgesetzes
       forderten die Alliierten zwar in ihrem „Polizeibrief“ von 1949, das neu
       geplante Bundesamt für Verfassungsschutz „soll keine Polizeibefugnisse
       haben“. Es solle also nur Informationen sammeln und keine Durchsuchungen
       und Verhaftungen durchführen. Ein Informationsaustausch mit der Polizei
       wurde dabei aber nicht verboten.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offen gelassen, ob es ein
       verfassungsrechtliches „Trennungsgebot“ überhaupt gibt. Wenn ja, dann
       besteht es zumindest in einem Fusionsverbot zwischen der Polizei und den
       Geheimdiensten. Möglicherweise wird das Karlsruher Gericht dem
       Verfassungsschutz aber auch generell verbieten, Polizeibefugnisse
       auszuüben. Für den Informationsaustausch mit der Polizei wird das Gericht
       aber vermutlich nur mehr oder weniger strenge Einschränkungen benennen.
       
       19 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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