# taz.de -- Unionsvorschlag zum Wahlrecht: Verfassungsgericht ausschalten
       
       > Der Union sind die Vorgaben des Verfassungsgerichts zum Wahlrecht zu
       > unbequem. Deshalb soll künftig allein der Bundestag entscheiden, wie er
       > gewählt wird.
       
 (IMG) Bild: Keine Weihnachtsmänner: Die Wahlrechtsentscheidung des Verfassungsgerichts entspricht nicht den Wünschen der Union.
       
       BERLIN dpa | Die Union plädiert dafür, dem Verfassungsgericht durch eine
       Grundgesetzänderung die Kontrolle für das Wahlrecht zu entziehen. „Wir
       machen im Wahlrecht leider die Erfahrung, dass das Bundesverfassungsgericht
       von Mal zu Mal strengere und kompliziertere Vorgaben macht, ohne sich über
       deren Umsetzbarkeit ausreichend Gedanken zu machen“, sagte Fraktionsvize
       Günter Krings der Rheinischen Post.
       
       Deshalb sei zu überlegen, wie die Regelungskompetenz von Karlsruhe zurück
       zum Bundestag kommen könne. „Zumindest mittelfristig wäre es sinnvoll, die
       Grundzüge unseres Wahlsystems in das Grundgesetz zu schreiben“, meinte der
       CDU-Rechtsexperte. Damit wäre auch der von Karlsruhe verlangte
       überparteiliche Konsens beim Wahlrecht dauerhaft gesichert.
       
       Nach Ansicht von SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann wäre dies
       „ein beispielloser Affront“. „Die Mehrheit darf sich das Wahlrecht nicht so
       zuschneiden, wie es den Bedürfnissen der Machtabsicherung entspricht“,
       warnte er.
       
       Für kommenden Donnerstag wird bei den Gesprächen aller Fraktionen eine
       Vorentscheidung über das vom Verfassungsgericht angeordnete neue Wahlrecht
       erwartet. Dabei zeichnet sich ab, dass Überhangmandate künftig in vollem
       Umfang durch Zusatzsitze ausgeglichen werden sollen. Dies könnte im
       Extremfall zu einer Vergrößerung des Parlaments von jetzt 620 auf bis zu
       900 Abgeordneten hinauslaufen. Karlsruhe hatte zentrale Teile des Ende 2011
       von Union und FDP im Alleingang durchgesetzten Wahlrechts verworfen.
       
       21 Sep 2012
       
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 (DIR) Wahlrecht
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