# taz.de -- BGH zu rechtsextremen Banden: Strafe für „Tat-Entschluss“
       
       > Im April überfielen Rechtsextreme ein Grillfest türkischer Familien in
       > Winterbach. Jetzt wurden die Haftstrafen gegen die Täter vom BGH
       > bestätigt.
       
 (IMG) Bild: In diese Hütte hatten sich die Familien geflüchtet. Die Angreifer zündeten sie daraufhin an.
       
       KARLSRUHE afp | Mitglieder rechtsextremer Banden können auch dann für
       Übergriffe verurteilt werden, wenn die Taten nicht konkret einzelnen
       Mitgliedern zugeordnet werden können.
       
       Ein gemeinsamer Tatvorsatz reicht aus, betonte der Bundesgerichtshof (BGH)
       in Karlsruhe mit einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss. Darin
       bestätigte der BGH die Verurteilung zweier Rechtsextremer nach einem
       Überfall auf türkische Familien.
       
       Im April 2011 hatte sich eine Gruppe Rechtsextremer auf einer Wiese in
       Winterbach bei Stuttgart getroffen. 120 Meter entfernt hatten sich
       türkische Familien zum gemeinsamen Grillen verabredet. Mindestens elf der
       Rechtsextremen beschlossen laut BGH, den Türken eine „körperliche
       Abreibung“ zu verpassen.
       
       Zwei der Angegriffenen wurden mit wuchtigen Ellenbogenstößen und Tritten
       misshandelt. Andere konnten in eine hölzerne Gartenhütte flüchten, die
       Rechtsradikalen zündeten diese jedoch an. Mehrere Türken verletzten sich
       bei der Flucht aus der brennenden Hütte.
       
       Das Landgericht Stuttgart verurteilte zwei der Rechtsextremen zu jeweils
       zwei Jahren und fünf Monaten Haft. Auch wenn den Angeklagten einzelne
       „Verletzungshandlungen“ nicht konkret zugeordnet werden konnten, reiche der
       „gemeinsame Tatentschluss“ aus. Dies bestätigte nun der BGH. Der Prozess
       gegen die übrigen Beteiligten des Überfalls begann erst im August. Ein
       Urteil steht noch aus.
       
       4 Oct 2012
       
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