# taz.de -- Urteil in Argentinien: Vergewaltigte darf nicht abtreiben
       
       > Eine argentinische Richterin hat ein skandalöses Urteil gesprochen: Einem
       > 32-jährigen Vergewaltigungsopfer wird die Abtreibung untersagt.
       
 (IMG) Bild: Skyline von Buenos Aires.
       
       BERLIN taz | Per einstweiliger Anordnung hat eine Richterin in Argentiniens
       Hauptstadt die erste legale Abtreibung in der Stadt gestoppt.
       Vorausgegangen war ein monatelanges Tauziehen im Stadtparlament, wie ein
       Urteil des Obersten Gerichtshofes des Landes umzusetzen ist. Der hatte im
       März geurteilt, dass Frauen, die aufgrund einer Vergewaltigung schwanger
       werden, künftig keine gerichtliche Genehmigung mehr einholen müssen, um
       abtreiben zu dürfen.
       
       Vor gut zwei Wochen war im Stadtparlament von Buenos Aires mit der knappen
       Mehrheit von 30 zu 29 Stimmen dann ein Gesetz verabschiedet worden, das die
       Freiheiten noch weiter ausdehnte: Demnach musste die abtreibungswillige
       Frau nicht einmal mehr Anzeige wegen der Vergewaltigung stellen,
       minderjährige Schwangere durften auch ohne Zustimmung ihrer Eltern
       abtreiben, und Ärzte durften die Durchführung nicht aus Gewissensgründen
       verweigern.
       
       Das ging dem konservativen Bürgermeister Mauricio Macri zu weit, und er
       kündigte an, das Gesetz per Veto zu stoppen, nicht aber ohne einen Tag
       vorher öffentlich zu verkünden, dass in dieser Woche die erste legale
       Abtreibung in Buenos Aires stattfinden solle. Es ginge um ein 32-jähriges
       Vergewaltigungsopfer. Die Frau habe sämtliche Rechtsinstanzen durchlaufen.
       
       Das rief nun wiederum eine Organisation selbsternannter Lebensschützer auf
       den Plan, die vor Gericht zogen, um die Abtreibung zu stoppen, und von
       Richterin Myriam Rustán de Estrada mit der einstweiligen Anordnung belohnt
       wurden. Sie hat eine Geschichte umstrittener Urteile in sozialethischen
       Fragen.
       
       Die Stadtregierung ihrerseits ist damit nun auch wieder unglücklich, weil
       der Fall der 32-Jährigen in jedem Fall den vom Obersten Gericht
       aufgestellten Kriterien entspricht. Sie will jetzt gegen das Urteil in
       Berufung gehen.
       
       10 Oct 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernd Pickert
 (DIR) Bernd Pickert
       
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