# taz.de -- Führungsstreit im Menschenrechtsverein: Verdächtige Kontoausgänge
       
       > Gegen den Gründer der „Gesellschaft für bedrohte Völker“ wird wegen
       > Untreue ermittelt. Zwei ehemalige Vorsitzende werfen ihm
       > Unregelmäßigkeiten vor.
       
 (IMG) Bild: Wurde wohl zu Unrecht bezahlt: Vereinsgründer Tilman Zülch (2.v.r.).
       
       GÖTTINGEN taz | Die Führung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
       will die internen Querelen mit einem formalen Kraftakt beenden. Der
       Vorstand der traditionsreichen Menschenrechtsorganisation will den
       Exvorsitzenden Harald Klein und dessen Vize James Albert loswerden und hat
       bei der Schiedskommission deren Ausschluss wegen angeblich
       vereinsschädigenden Verhaltens beantragt.
       
       Auf der Jahreshauptversammlung der GfbV an diesem Wochenende in Göttingen
       will sich Albert gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen. Ob er Rederecht
       erhält, ist aber fraglich. Seit Jahren leidet die Arbeitsfähigkeit der
       Organisation unter dem Streit über die Rolle von Tilman Zülch. Zülch, der
       die GfbV 1970 (mit-)gründete, gilt in der Menschenrechtsszene inzwischen
       als problematisch und vielen Mitstreitern als nicht mehr tragbar.
       
       Die Konflikte verschärften sich Ende 2010, als der Freiburger Rechtsanwalt
       Klein und der pensionierte Göttinger Oberstudienrat und Indienexperte
       Albert zum Bundes- und Vizevorsitzenden der GfbV gewählt wurden. Sie
       stellten nach eigenen Angaben finanzielle Unregelmäßigkeiten bei dem
       eingetragenen Verein fest und monierten auch das Anstellungsverhältnis von
       Zülch. Dieser habe als ehrenamtliches Vorstandsmitglied nicht gleichzeitig
       bezahlte Arbeit leisten dürfen. Deshalb kündigten sie seinen Vertrag als
       Generalsekretär.
       
       In dem Ausschlussantrag wirft der Vorstand Klein und Albert nun unter
       anderem vor, sie hätten dem Bundesbüro den Zugang zu seinen Bankkonten
       versperren und der GfbV durch die Verbreitung von Unterschlagungsvorwürfen
       beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit entziehen lassen wollen. Dadurch sei
       der Organisation schwerer Schaden entstanden.
       
       Eine Anzeige von Albert gegen Zülch wegen Veruntreuung, in deren Folge auch
       die Göttinger Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnahm, habe katastrophalen
       Folgen „für den absurd beschuldigten Gründer und Generalsekretär des
       Vereins und den Verein selbst“ gehabt. Das Ermittlungsverfahren ist immer
       noch anhängig, bestätigte die Staatsanwaltschaft der taz.
       
       ## „Selbstherrliche Führung“
       
       Albert hält daran fest, dass Zülch als Vorsitzender zu Unrecht Gehalt
       bezogen hat – ausweislich der Steuerbescheinigung immerhin mehr als 70.000
       Euro. Die Rückforderung dieses Betrages sei nicht verwerflich. Albert sagt,
       er habe festgestellt, dass das „Vier-Augen-Prinzip“ bei Überweisungen durch
       bestehende Einzelvollmachten, etwa beim Onlinebanking, teilweise „in grober
       Weise umgangen“ worden sei. Schließlich sei ihm selbst, als er seine
       Recherchen fortsetzte, die Kontovollmacht entzogen worden.
       
       Vorwürfe gegen Zülch erhebt auch der frühere GfbV-Vorstand und Freiburger
       Menschenrechtsaktivist Günter Wippel. „Es ist klar, dass der Verein von ihm
       selbstherrlich geführt wird, vor allem in Bereichen, die ihn persönlich
       interessieren – wie das Thema Vertriebene“, sagt Wippel. Mit den Vorwürfen
       konfrontiert, sprach Zülch am Donnerstag von einer von Albert inszenierten
       „Verleumdungskampagne“. „Wir sind nicht bereit, darauf einzugehen, weil
       Rechtsanwälte deswegen inzwischen eine Klage gegen ihn vorbereiten“,
       schrieb er in einer E-Mail an die taz.
       
       Was der Konflikt für einen Schaden anrichtet, ist daran zu erkennen, dass
       etwa die Afghanistanarbeit der GfbV seit vielen Monaten weitgehend brach
       liegt. Referent Tillmann Schmalzried erkrankte Ende 2011 nach Monate langem
       Streit um einen Arbeitsvertrag, offene Gehälter und inhaltliche
       Differenzen. „Ich kann da nicht mehr arbeiten wegen der Seilschaften im
       Büro“, sagte Schmalzried der taz. „Weil ich auf meinem Vertrag bestanden
       habe, gehöre ich zum feindlichen Lager.“ Der Rechtsstreit endete mit einem
       Vergleich.
       
       Wenn Albert an diesem Samstag Rederecht einfordert, befürchtet der
       ehemalige GfbVler Martin Rzeszut eine Eskalation. „Eine gewisse
       Gewaltbereitschaft einiger GfbV-Mitglieder kann nicht ausgeschlossen
       werden“, schreibt er in einer E-Mail an die taz. Er verweist auf eine
       Mitgliederversammlung der österreichischen Sektion im Jahr 2008. Dort waren
       einem Augenzeugen zufolge Teilnehmer mit Fäusten aufeinander losgegangen.
       
       2 Nov 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
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