# taz.de -- Neues Organspende-Gesetz: Bitte denken Sie mal darüber nach
       
       > Ab November fragen Krankenkassen ihre Versicherten regelmäßig, ob sie
       > nach dem Tod Organe spenden wollen. Alles bleibt freiwillig.
       
 (IMG) Bild: Organempfänger: Ein Patient zeigt die Narbe von einer Herztransplantation.
       
       BERLIN afp/dpa/taz | Seit dem 1. November ist die sogenannte
       Entscheidungslösung in Kraft, die das System der Organtransplantationen
       reformieren und die Spendenbereitschaft in Deutschland steigern soll. Im
       Oktober gab es im ganzen Land nur rund 60 statt wie üblich 100
       Organspenden.
       
       Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) war die Zahl
       der Spender bereits in den ersten drei Quartalen von 900 im
       Vorjahrszeitraum auf 829 gesunken. Nur im Südwesten stieg sie leicht von 87
       auf 95.
       
       Was verbirgt sich hinter der Entscheidungslösung? 
       
       Alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen sind nun verpflichtet,
       Versicherte über 16 Jahre anzuschreiben. Sie sollen über die Möglichkeit
       von Organspenden informieren und zu einer Entscheidung auffordern, ob die
       Versicherten selbst Spender sein wollen. Dem Schreiben liegt ein
       Organspendeausweis bei. Die Nachricht wird zusammen mit der neuen
       elektronischen Gesundheitskarte oder der Beitragsmitteilung verschickt.
       
       Muss ich auf das Schreiben reagieren? 
       
       Definitiv nein. Niemand ist verpflichtet, auf den Brief zu antworten. Die
       Entscheidung, sich als Organ- oder Gewebespender bereitzustellen, bleibt
       freiwillig. Wer nicht reagiert, für den bleibt alles beim Alten: Falls er
       nach seinem Tod als Spender in Frage käme, werden seine Angehörigen
       befragt, ob sie in seinem Sinne einer Spende zustimmen oder nicht.
       
       Was sollten Spendenwillige beachten? 
       
       Die im Spenderausweis dokumentierte Erklärung sollte nicht mit einer
       eventuell vorhandenen Patientenverfügung kollidieren, die lebenserhaltende
       Maßnahmen ausschließt. Denn Organe können nur dann verpflanzt werden, wenn
       die Blutversorgung im Körper nach einem Hirntod noch weiter funktioniert.
       Die DSO empfiehlt deshalb, entsprechende Klarstellungen zu möglichen
       kurzfristigen intensivmedizinischen Maßnahmen in die eigene
       Patientenverfügung aufzunehmen.
       
       1 Nov 2012
       
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