# taz.de -- Bundesgerichtshof zu Internethaftung: Eltern dürfen ihren Kindern vertrauen
       
       > Eltern müssen die Computer ihrer Kinder nicht permanent kontrollieren –
       > und deswegen auch nicht zwingend Schadensersatz für illegale Downloads
       > zahlen.
       
 (IMG) Bild: Und wenn Papa wegguckt wird PirateBay angemacht.
       
       KARLRUHE taz | Eltern müssen den Computer ihrer Kinder nicht regelmäßig
       kontrollieren, um eine Haftung für illegale Musik-Downloads zu vermeiden.
       Dies entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Es
       genüge, wenn Eltern ihren Kindern nachdrücklich erklären, dass sie keine
       illegalen Tauschbörsen nutzen dürfen.
       
       Ein damals 13-jähriger Junge aus Köln hatte 2007 mehr als tausend
       Musikdateien illegal aus dem Internet heruntergeladen und seinerseits zum
       Tausch angeboten. Die IP-Adresse führte zum Internetanschluss seines
       Vaters. Der Sohn gestand die Urheberrechtsverletzungen. Die Musikindustrie
       verlangte 3.000 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten in Höhe von 2.380 Euro,
       weil die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten.
       
       Der Vater sagte, er habe eine Firewall installiert und den Computer so
       eingestellt, dass keine neuen Programme installiert werden konnten.
       Monatlich habe er den Computer seines Sohns auf illegale Programme und
       Dateien überprüft. Das Oberlandesgericht Köln hatte den Vater im März 2012
       dennoch zur Zahlung des Schadenersatz verurteilt.
       
       Im Ansatz habe er mit seinen Kontrollmaßnahmen zwar alles richtig gemacht,
       allerdings habe er den Computer seines Sohns nicht richtig kontrolliert,
       sonst wäre ihm aufgefallen, dass der Sohn die Sicherungen umgangen und die
       Tauschbörsenprogramme Morpheus und Bearshare installiert hatte.
       
       Gegen das Urteil ging der Vater in Revision zum BGH. „Hier wird von Eltern
       zu viel verlangt“, sagte sein Anwalt Herbert Geisler. „Wer selbst kein
       Computerfachmann ist, muss eben einen Experten herbeiziehen“, entgegnete
       der Anwalt der Musikindustrie. „Sollen Eltern jeden Monat einen Fachmann
       herbeiholen, der den Computer des Sohns inspiziert?“, fragte der Anwalt des
       Vaters zurück.
       
       Am Ende hatte der BGH ein Einsehen mit den Eltern. Bei einem 13-jährigen
       Kind genügt es, wenn Eltern ihm das Urheberrecht erklären und die Teilnahme
       an illegalen Tauschbörsen verbieten. Eine Kontrolle des Computers sei nicht
       erforderlich. „Eltern dürfen und sollen ihrem Kind vertrauen“, sagte der
       Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Nur wenn es konkrete Anhaltspunkte
       für eine rechtsverletzende Nutzung des Internets gibt, müssten Eltern die
       Computer sichern und prüfen. (Az.: 1 ZR 74/12)
       
       15 Nov 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bundesgerichtshof
 (DIR) Illegale Downloads
 (DIR) Haftung
 (DIR) Schwerpunkt Urheberrecht
 (DIR) Internet
 (DIR) Sven Regener
 (DIR) BGH
 (DIR) Schwerpunkt Urheberrecht
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Studie zu Kindern und digitalen Medien: Soziale Ungleichheiten im Netz
       
       Jedes dritte Kind zwischen drei und acht ist bereits online. Den Zugang
       haben alle, doch die Nutzung hängt vom Bildungsniveau der Eltern ab.
       
 (DIR) Filesharing und Musikdownloads: Windige Anwälte
       
       Die Initiative „Don’t Fuck with Music“ setzt sich für die Urheberrechte von
       Musikern ein. Im Netz wird sie als Helferin von Abmahnanwälten kritisiert.
       
 (DIR) Kommentar BGH-Download-Urteil: Eltern vom Kontrollzwang befreit
       
       Die Richter des BGH haben Familiensinn bewiesen. Doch das Urteil zu
       Musik-Downloads von Kindern ist kein Freibrief – und es kommt zu spät.
       
 (DIR) Kommentar Musik-Tauschbörsen: Noch mehr Abmahnungen
       
       Der Bundesgerichtshof erlaubt generell Auskunftsansprüche bei
       Musikpiraterie und blamiert damit die Bundesregierung. Es muss endlich eine
       Lösung der Urheberrechtsfrage her.
       
 (DIR) Verfassungsrichter fordern Klärung: Wer haftet wie für den DSL-Anschluss?
       
       Ein Polizist wurde zur Zahlung von Abmahnkosten verurteilt, weil sein Sohn
       illegal Musikdateien anbot. Die Verfassungsrichter fordern nun eine
       endgültige Klärung vom BGH.