# taz.de -- Bundestag beschließt Patientenrechte: Akteneinsicht ohne Härtefallfond
       
       > Die Koalitionsfraktionen beschließen ein neues Patientenrecht, das wenig
       > neues regelt. Verbraucherverbände sehen das Gesetz kritisch.
       
 (IMG) Bild: Sollen mehr Rechte bekommen: Patienten in Deutschland.
       
       BERLIN dapd | Patienten erhalten mehr Rechte. Der Bundestag beschloss am
       Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das
       Patientenrechtegesetz. SPD und Linke stimmten dagegen, die Grünen
       enthielten sich.
       
       Zuvor hatte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller
       (CSU), noch einmal für das Vorhaben geworben. „Wir legen einen Grundstein
       für eine neue Kultur in den Praxen und den Gesundheitsversorgungshäusern,
       für eine Kultur der Partnerschaft, der Transparenz und der
       Rechtssicherheit“, betonte er.
       
       Das von der Bundesregierung vorgelegte und im Gesundheitsausschuss leicht
       veränderte Patientenrechtegesetz sieht unter anderem vor, die bislang im
       Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht verstreuten
       Regelungen zu bündeln und für die Bürger übersichtlicher zu machen.
       
       ## Akteneinsicht für Patienten
       
       In einem Behandlungsvertrag sollen die Vertragsbeziehungen zwischen
       Patienten und Ärzten definiert werden. Gestärkt werden soll die Information
       der Patienten über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien. Dabei soll auch
       eine besondere Informationspflicht für die sogenannten Individuellen
       Gesundheitsleistungen (IGeL) gelten, da die Krankenkassen oftmals diese
       Kosten nicht übernehmen.
       
       Patienten erhalten bei Streitigkeiten zudem das Recht, Einsicht in ihre
       vollständige Patientenakte zu nehmen. Bei Verdacht auf einen
       Behandlungsfehler haben Patienten außerdem Anspruch auf die Erstellung
       eines Gutachtens.
       
       Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) unterstrich, das neue Gesetz stärke
       die Position der Patienten. So sollten die Bewilligungsverfahren durch die
       Krankenkassen schneller erfolgen. Justizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verwies darauf, dass das Gesetz für mehr
       Transparenz sorge. „Erstmals werden Informations- und Aufklärungspflichten
       gesetzlich verankert. Jeder kann jetzt ins Gesetz schauen und weiß sofort,
       welche Rechte und Pflichten ihn treffen.“ Die Stärkung der Rechtsposition
       von Patienten sei nicht länger ein bloßes Versprechen, sondern werde
       endlich Realität.
       
       ## Enttäuschung über fehlenden Härtefallfonds
       
       Einen neuen Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern wird es im
       neuen Patientenrechtegesetz allerdings nicht geben. Im Interview mit der
       Nachrichtenagentur dapd sagte Zöller, es wäre aber denkbar, „eine Stiftung
       zu schaffe, die in Härtefällen aktiv wird – etwa nach dem Vorbild der
       Opferschutzorganisation Weißer Ring“. Mit einem Härtefallfonds „könnten
       sehr viele Gerichtsprozesse erspart werden“.
       
       Allerdings machte Bahr in der Zeitung Die Welt deutlich, dass er einen
       Härtefallfonds ablehnt. Die Forderung gebe es schon lange, er habe aber
       „noch kein Konzept dafür gesehen“. Es bringe auch nichts, wenn der Patient
       zwei Verfahren anstrengen müsse, „einmal die Klage auf dem Rechtsweg, und
       dann den Antrag auf Entschädigung beim Fonds“.
       
       Verbraucherschützer äußerten sich skeptisch über das Gesetz. Der
       Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Christoph Kranich,
       sagte dem Deutschlandfunk, in dem Gesetz stehe „nicht mehr drin“ als bisher
       auch schon geregelt gewesen sei. Er vermisse unter anderem den
       Härtefallfonds.
       
       Der Vorsitzende der Deutschen Hospizstiftung, Eugen Brysch, kritisierte im
       Sender NDR Info, notwendig wäre eine generelle Beweislastumkehr gewesen.
       Bislang beschränke sich diese auf klare Fälle „also wenn ich anstatt des
       linken Beins das rechte Bein amputiert habe“. Dass es keinen Härtefallfonds
       gebe, sei „eine Riesenenttäuschung“.
       
       29 Nov 2012
       
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