# taz.de -- Umstellung der GEZ-Gebühren: Trecker faaahrn!
       
       > Aus der Rundfunkgebühr wird bald ein Beitrag. Was kommt dann auf
       > Unternehmer zu? Und warum darf man auf dem Traktor umsonst Radio hören?
       
 (IMG) Bild: Gebührenfrei und Spaß dabei: Ein Mann, ein Traktor - den Soundtrack kennen wir nicht
       
       Wäre Schlecker nicht bereits zugrunde gegangen, dann hätte der neue
       Rundfunkbeitrag daran fast noch einen kleinen Anteil haben können. Wenn aus
       der Rundfunkgebühr zum Januar der Rundfunkbeitrag wird, staffelt sich
       nämlich für Unternehmer die Höhe ihrer Abgabe nicht mehr nach den
       tatsächlich in Büros und Läden aufgebauten Fernsehern und Radios, sondern
       nach drei völlig neuen Faktoren: der Zahl der Mitarbeiter, der
       Betriebsstätten und der Fahrzeuge.
       
       Ein kleiner Handwerksbetrieb oder eine Fernsehproduktionsgesellschaft mit
       bis zu acht Beschäftigten an einem Standort etwa, zahlt ein Drittel des
       Einheitsbeitrags von 17,98 Euro, also 5,99 Euro. Hinzu kommen die
       Dienstfahrzeuge, eines pro Standort ist frei. Kleineren Unternehmen könnte
       dieses System gewiss Vorteile bringen. Doch Filialisten wie Drogerieketten
       oder Autovermietern ist das Beitragsmodell nicht genehm – vor allem dann,
       wenn sie auf Radiogedudel im Hintergrund prinzipiell verzichten.
       
       Über „astronomischen Summen im internationalen Vergleich“ ärgert sich denn
       auch der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands. BAV-Sprecher Michael
       Brabec wundert sich unter anderem darüber, dass Teilzeitkräfte keine
       Rabattierung auslösen. „Diese Kosten werden die Unternehmen in ihre Preise
       einkalkulieren“, prognostiziert er. Der Autovermieter Sixt habe zudem ja
       bereits angekündigt, vor Gericht zu ziehen.
       
       Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zeigt sich
       verärgert darüber, dass das neue System mit seiner Staffelung Betriebe
       unterschiedlich behandelt. „Dadurch werden beispielsweise viele größere
       Filialbetriebe deutlich schlechter gestellt als große Unternehmen mit nur
       einem Standort“, heißt es beim DIHK. Auch er bescheinigt der neuen
       Regelung, dass es „zu einer vergleichsweise stärkeren Belastung
       Kfz-intensiver Branchen“ komme. Umweltschützer freilich dürfte das freuen.
       
       ## Frust in der Wirtschaft
       
       Wer sich auf einen opulenten Konzernsitz beschränken kann, profitiert von
       einer Kappungsgrenze. Sie deckelt die Beitragszahlung für einen Standort
       bei 20.000 fest angestellten Mitarbeitern. Dann werden monatlich maximal
       180 Beiträge fällig, aktuell 3.236,40 Euro. Gekappt wird aber nicht bei
       vielen Standorten oder Fahrzeugen. Das sorgt für ein Ungleichgewicht und
       das wiederum für Frust in der Wirtschaft.
       
       Der Bauernverband feiert hingegen einen Lobbyerfolg: Traktoren sind, anders
       als ursprünglich geplant, nun befreit. Die Interessenvertreter jubeln: „Für
       die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe dürfte das neue
       Rundfunkbeitragssystem im Vergleich zu den aktuellen gesetzlichen
       Zahlungsverpflichtungen eine Entlastung bewirken.“
       
       Unterdessen gilt auch beim Rundfunkbeitrag die Formel: „Ausnahmen
       bestätigen die Regel“. Nicht zu den Mitarbeitern gezählt werden müssen
       Auszubildende. „Einrichtungen des Gemeinwohls“ etwa für Behinderte, Alte,
       Rettungsdienste und auch Kindergärten, Schulen, Universitäten sowie
       gemeinnützige Vereine und Stiftungen zahlen deutlich weniger. Details
       liefert die Seite [1][rundfunkbeitrag.de], für die ARD und ZDF die
       Werbeagentur FischerAppelt engagiert und dafür Gebühren ausgegeben haben.
       
       15 Dec 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://rundfunkbeitrag.de
       
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 (DIR) Daniel Bouhs
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