# taz.de -- Prozess um Oury Jallohs Tod: Staatsanwaltschaft geht in Revision
       
       > Die rechtliche Prüfung von Aspekten des Todes Jallohs war im Verfahren
       > nicht zugelassen worden. In einer Revision soll der Vorwurf der
       > Freiheitsberaubung mit Todesfolge geklärt werden.
       
 (IMG) Bild: Urteilsverkündung in Magdeburg mit hoher Sicherheitsstufe.
       
       MAGDEBURG/DESSAU-ROßLAU epd | Die juristische Auseinandersetzung um den Tod
       des Afrikaners Oury Jalloh in einem Dessauer Polizeirevier geht
       möglicherweise in eine neue Runde. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
       teilte in der Nacht zum Samstag mit, dass fristgerecht innerhalb einer
       Woche Revision gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg eingelegt worden
       sei. Das Gericht hatte den Beamten Andreas S. am Donnerstag wegen
       fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro verurteilt.
       Es war bereits der zweite Prozess um den Tod Oury Jallohs.
       
       Der Asylbewerber war im Januar 2005 bei dem Brand, den er in einer
       Arrestzelle an einer Liege gefesselt selbst ausgelöst haben soll, an einem
       sogenannten Inhalationshitzeschock gestorben. Der erstinstanzliche
       Freispruch des Landgerichts Dessau-Roßlau für einen der beteiligten
       Polizisten war vom Bundesgerichtshof aufgehoben und das Verfahren an das
       Landgericht in Magdeburg geleitet worden.
       
       Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann erklärte, wendet sich die
       Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Gerichts,
       bestimmte juristische Fragestellungen nicht in die rechtliche Prüfung
       einzubeziehen. Konkret handele es sich um die Frage, ob zutage getretene
       Verstöße gegen das Polizeigesetz und die Gewahrsamsordnung unter dem
       rechtlichen Gesichtspunkt der Freiheitsberaubung mit Todesfolge geprüft
       werden müssten. Diese Umstände seien in der Hauptverhandlung keiner
       Detailprüfung unterzogen worden.
       
       ## Noch in der Prüfung
       
       „Damit möglicherweise auch diese Umstände von Oury Jallohs Tod noch näher
       geprüft und rechtlich bewertet werden können, hat sich die
       Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau entschieden, auch gegen das Magdeburger
       Urteil Revision einzulegen“, sagte Bittmann. Ob die Revision allerdings
       tatsächlich vollzogen werde, stehe noch nicht fest. Sollten die übrigen
       Verfahrensbeteiligten das gefällte Urteil akzeptieren, werde die
       Staatsanwaltschaft sehr genau prüfen, ob die Revision aufrechterhalten
       wird, kündigte Bittmann an.
       
       Jalloh war von der Polizei festgenommen worden, weil sich zwei Frauen auf
       der Straße von ihm belästigt fühlten und er sich gegen herbeigerufene
       Beamte wehrte. Mittags kam er an einer Liege gefesselt bei einem Brand in
       seiner Haftzelle ums Leben. Laut Ermittler soll er die Matratze auf der
       Liege mit einem Feuerzeug selbst entzündet haben.
       
       In dem zweiten Gerichtsverfahren waren seit Januar 2011 an 66
       Verhandlungstagen zahlreiche Zeugen sowie Gutachter und
       Brandsachverständige befragt worden. Flüchtlings- und
       Menschenrechtsverbände kritisierten den Ausgang des Verfahrens. Der Verein
       Pro Asyl sprach von einem „rechtsstaatlichen Desaster“. Gericht und
       Staatsanwaltschaft seien von Anfang an entschlossen gewesen, dem Prozess
       die nicht hinterfragte Version zugrunde zu legen, Jalloh habe sich selbst
       angezündet. Die Ermittlungen wie auch beide Gerichtsverfahren seien von
       Manipulationen und Versäumnissen geprägt gewesen.
       
       Unterdessen kam es nach dem Magdeburger Prozess in Leipzig zu schweren
       Krawallen. In der Nacht zum Samstag zogen etwa 75 bis 100 teilweise
       vermummte Personen durch den Stadtteil Connewitz, wie die Polizei
       mitteilte. Sie zündeten Feuerwerkskörper und zerstörten die Glasscheiben
       einer Sparkasse sowie weiterer Gebäude.
       
       Am Tatort eingetroffene Polizeibeamte wurden aus der Menge heraus mit
       Steinen angegriffen. Die Polizei sprach von mehreren Zehntausend Euro
       Sachschaden. Verletzt wurde niemand.
       
       16 Dec 2012
       
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