# taz.de -- Kommentar Adoptionsrechte: Ein Recht auf beide Elternteile
       
       > Die Gegner der Gleichstellung von Homosexuellen bei der Adoption
       > argumentieren mit einem „Wirrwarr an Elternrechten“. Doch wichtiger sind
       > die Rechte der Kinder.
       
 (IMG) Bild: Diese beiden Frauen waren die Beschwerdeführerinnen in Karlsruhe.
       
       GegnerInnen der Zweitadoption – also der Adoption eines vom eingetragenen
       Lebenspartner adoptierten Kindes – begründen ihre Ablehnung vielfach mit
       dem Argument, dass ein „Wirrwarr an Elternrechten“ verhindert werden müsse.
       Damit meinen sie, dass es neben den sozialen Eltern noch die leiblichen
       Eltern gebe, die nicht übergangen werden dürften.
       
       Das ist formal zwar richtig. Aber geht es bei Adoptionsfragen nicht weniger
       um Elternrechte, sondern vielmehr darum, was das Beste für die Kinder ist?
       Wenn Adoptivkinder in einer friedlichen Familie aufwachsen, wenn sie dort
       gewollt sind und wenn sie Eltern haben, die sich um sie kümmern, dann
       sollten die Kinder auch das Recht auf beide Elternteile haben – ganz
       gleich, ob die aus Mutter und Vater oder Mutter und Mutter beziehungsweise
       Vater und Vater bestehen.
       
       Die ablehnende Haltung mancher „FamilienschützerInnen“ gegenüber
       homosexuellen Eltern verwundert umso mehr, da es vielfach die gleichen
       Leute sind, die beim Sorgerecht darauf drängen, dass Väter ohne jede
       Einschränkung den vollen „Zugriff“ auf ihre Kinder bekommen sollen. Dabei
       ist es egal, ob Mutter und Vater zusammen sind und ob sich beide
       gleichermaßen um das Kind kümmern.
       
       In nicht wenigen Sorgerechtsstreits werden Kinder benutzt, um Macht und
       Kontrolle über einen Elternteil auszuüben. Das bezwecken Homo-Eltern mit
       einer Zweitadoption wohl kaum. Und Kinder bekommen dadurch doppelte
       Sicherheit.
       
       Bei Hetero- und Homosexuellen wird mit zweierlei Maß gemessen. Pflichten
       wie Unterhalt muss ein Partner nämlich selbstverständlich leisten, wenn der
       andere dazu nicht mehr in der Lage ist. Auch für die Kinder des anderen
       muss er in einem solchen Fall aufkommen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob
       die Kinder adoptiert sind oder nicht. Diese Ungerechtigkeit haben die
       Experten, die am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
       debattierten, deutlich erkannt.
       
       18 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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