# taz.de -- Geschlossene Unterbringung: Hilferufe aus der Haasenburg
       
       > Von 15 Hamburger Jugendlichen in Brandenburger Heimen stehen mindestens
       > elf auf der Isolations-Stufe "rot". Laut Senat gab es neun Beschwerden.
       
 (IMG) Bild: Verschließbare Tür im ehemaligen Heim Feuerbergstraße.
       
       Die Unterbringung von Hamburger Jugendlichen in geschlossenen Heimen des
       Unternehmens „Haasenburg“ in Brandenburg beschäftigt inzwischen die
       Bürgerschaft. Die Linksfraktion wird einen Antrag auf Wiedereinsetzung der
       unabhängigen Aufsichtskommission für geschlossene Heime stellen. Anlass ist
       die Senatsantwort auf eine Anfrage, in der es heißt, deren Arbeit sei mit
       Schließung der „Feuerbergstraße“ im November 2008 „beendet“ worden. Doch
       das Gremium ist laut Landesgesetz auch für Kinder zuständig, die außerhalb
       der Stadt geschlossen untergebracht sind.
       
       Derzeit leben 15 Jugendliche in den drei Heimen der Firma, der jüngste ist
       zwölf, der älteste 17 Jahre alt. Sie leben seit drei bis zehn Monaten dort.
       Vier Jugendliche wurden von Jugendämtern dort untergebracht, die übrigen
       elf vom „Familieninterventionsteam“. Jene elf, berichtet die Sozialbehörde,
       befinden sich in der internen Skala des Heims in der Phase „rot“. Das
       bedeutet eine rigide Alltagsstruktur mit engmaschiger Kontrolle. Die
       Jugendlichen verbringen nach Berichten ihrer Anwälte den ganzen Tag
       isoliert auf ihren Zimmern, lernen auch dort ohne Lehrer und müssen sich
       jede Lockerung durch Gehorsam verdienen. Normale Gespräche seien nicht
       erlaubt, nur ein formalisierter Austausch von Informationen.
       
       Da ist es fast ein Wunder, dass Beschwerden nach außen dringen. Davon habe
       es neun gegeben, berichtet der Senat. Drei davon seien noch nicht
       abgeschlossene Verfahren, die übrigen sechs habe man „für die
       Minderjährigen befriedigend geklärt“.
       
       Zwei Vorfälle beziehen sich auf das Post- und Fernmeldegeheimnis. Ein Brief
       eines Jugendlichen ans Gericht sollte „nach Wunsch der Einrichtung zuvor
       mit den Betreuerinnen überarbeitet werden“. In einem anderen Fall durfte
       ein Jugendlicher nicht am selben Tag ein Fax an seinen Verfahrensbeistand
       schicken. Das kann aber wichtig sein, wenn es um die Einhaltung von Fristen
       geht. Die übrigen Beschwerden drücken aus, dass die Jugendlichen dort
       unglücklich sind und wegwollen. „Beschwerde über Heimweh“, heißt es etwa,
       oder „Minderjähriger wollte nicht in der Einrichtung sein“.
       
       Die Linksfraktion lehnt die geschlossenen Heime ganz ab, sagt nun aber,
       solange es diese gebe, müsse die Aufsichtskommission tätig werden, um das
       Konzept der Einrichtung auf seine Eignung zu prüfen und die Rechte der
       Kinder zu wahren. SPD-Sozialsenator Detlef Scheele müsse dafür mit der
       Heimfirma eine Vereinbarung abschließen, die einen Zugang der
       Aufsichtskommission ermöglicht, fordert der Abgeordnete Mehmet Yildz.
       
       Doch Scheele stellt sich bislang auf den Standpunkt, dass die Haasenburg in
       Absprache mit dem Landesjugendamt Brandenburg eine eigene externe
       Kontrollkommission habe. Die wurde bis vor Kurzem von einem Anwalt des
       Heimbetreibers geleitet. Für Fragen der taz nach deren Zusammensetzung und
       Legitimation sieht sich die Sozialbehörde nicht zuständig.
       
       Immerhin räumte Scheeles Behörde ein, dass die alte Hamburger
       Aufsichtskommission nie entpflichtet wurde. Nach taz-Informationen hatte
       der schwarz-grüne Senat die Entscheidung auf Eis gelegt, weil man sich
       nicht einigen konnte. Auch die Grünen wollen die Kommission nun
       reaktivieren.
       
       18 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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