# taz.de -- MITGLIEDSCHAFT: Platzverweis rechtens
       
       > Werder Bremen gewinnt vor Gericht gegen den NPD-Funktionär Jens Pühse:
       > Sein Rauswurf war rechtens - ein Signal auch für andere Vereine, die
       > Rechtsextreme in den eigenen Reihen loswerden wollen
       
 (IMG) Bild: Mit Jens Pühse will keiner spielen - zurecht, stellte das Bremer Landgericht jetzt klar.
       
       Der Vereinsausschluss von NPD-Funktionär Jens Pühse bei Werder Bremen ist
       rechtens. Daran ließen die Richter am Landgericht Bremen am Donnerstag
       keinen Zweifel. Ein schriftliches Urteil folgt Ende Januar – und ist ein
       Signal auch für andere Vereine. Der heutige NPD-Bundesgeschäftsführer Pühse
       hatte dagegen geklagt, im Juni 2011 vom Verein ausgeschlossen worden zu
       sein. Er war als Wahlkampfleiter der NPD erst kurz vor der Bremer
       Bürgerschaftswahl 2011 Mitglied geworden, hatte dies im Internet
       veröffentlicht und die Vereins-Raute mit dem Parteilogo kombiniert.
       
       Bei dem Verfahren ging es Pühse um mehr als Fußball. Als „vorgezogenes
       Verbotsverfahren“ hatte die NPD den Erörterungstermin in Bremen angekündigt
       – eine PR-Strategie, die die NPD-Bundesvorsitzenden Holger Apfel und Udo
       Pastörs Anfang Dezember 2012 bekannt gegeben hatten, nur wenige Stunden
       bevor sich die Innenminister auf ihrer gemeinsamen Konferenz für ein
       erneutes NPD-Verbotsverfahren ausgesprochen hatten. „Auf dem Weg zum
       Verbotsverfahren werden wir eine breite Propaganda betreiben“, hatte
       Pastörs erklärt.
       
       Das aber ließen die Richter in Bremen nicht zu. Pühse genoss die mediale
       Aufmerksamkeit, ließ sich von vier Jungnazis als Bodyguards begleiten. Er
       hoffte anscheinend, als Opfer „politischer Diskriminierung“ anerkannt zu
       werden. Pühse war im Bremer Wahlkampf für ein fremdenfeindliches
       Computerspiel mitverantwortlich, bei dem es darum ging, möglichst viele
       Ausländer „mit dem Zug“ nach Hause zu schicken.
       
       Für Werder Bremen widerspricht Pühses NPD-Engagement dem Vereinszweck,
       Sport „als verbindendes Element zwischen Nationalitäten“ zu fördern, wie es
       in Paragraph 2 der Satzung heißt. Eine Argumentation, die „nachvollziehbar“
       sei, so das Gericht. Zwar stehe das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3
       des Grundgesetzes gegen die Vereinsfreiheit aus Artikel 9. Allerdings sei
       die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in dieser Frage klar: „Die
       Freiheit, wen ich als Mitglied nehme, reicht sehr weit“, so Richter Tobias
       Krämer. Werder Bremen sei „kein Monopol-Verein“, es bestehe „keine
       Aufnahmepflicht, wie es bei Gewerkschaften diskutiert wird“. Und die
       Vereinssatzung spreche sich eben für Integration aus.
       
       Auf diesen Handlungsspielraum, die den Vereinen Satzungsänderungen und
       -Ergänzungen ermöglichen, wiesen die verschiedenen Beratungsinitiativen für
       Demokratie und gegen Rechtsextremismus im Norden regelmäßig hin. Versuchen
       doch NPD-Kader immer wieder in Sportvereinen durch ehrenamtliches
       Engagement in der Mitte der Gesellschaft Akzeptanz zu finden – eine
       Herausforderung gerade für kleine Vereine.
       
       Das Regionalzentrum für demokratische Kultur Westmecklenburg verweist
       darauf, dass eine Satzungsänderung in allen Abteilungen diskutiert werden
       sollte, als Teil der Prävention. Das Mobile Beratungsteam Hamburg schlägt
       Sportvereinen vor, sich in der Satzung klar gegen eine „menschenverachtende
       Ideologie“ auszusprechen. Unterstützt von Fangruppen und Vereinen hat das
       Team einen Flyer erstellt.
       
       Werder-Justiziar Tarek Brauer berichtet von zahlreichen Anfragen anderer
       Vereine, die ähnliche Probleme hätten. Man habe erst befürchtet, mit dem
       Verfahren „der NPD eine Bühne zu bieten“, so Brauer. Schon beim
       ursprünglichen Rauswurf hatte Werder den Medieneffekt berücksichtigt und
       das Ausschlussverfahren im Mai 2011 erst drei Tage nach der
       Bürgerschaftswahl begonnen.
       
       Das Verfahren nun sei aber „ein Signal für die Vereine, die sich bislang
       zurückgehalten haben“, sagte Werders Vize-Präsident Hubertus Hess-Grunewald
       zur taz. Allerding wisse er nicht, „ob Dynamo Dresden ebenso verfahren
       kann, weil das Umfeld anders ist“. Dass die NPD und Werder nicht vereinbar
       seien, zeige schon das Parteiprogramm: „Es steht für eine deutsche
       Volksgemeinschaft“. „Absurd“ sei es, so Hess-Grunewald, „wenn die Kinder
       unserer Spieler nicht mit deutschen Kindern unterrichtet werden sollen oder
       die ausländischen Spieler hier kein Eigentum erwerben sollen.“
       
       20 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Georg Kirsche
 (DIR) Andreas Speit
       
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