# taz.de -- Pflegezeit ein Flop: Ein Gesetz für 200 Einzelfälle
       
       > Das Bundesfamilienministerium stellt fest, dass die Pflegezeit kein
       > Erfolg ist. Nur in 200 Fällen wollten Menschen so die Pflege von
       > Angehörigen und den Beruf in Einklang bringen.
       
 (IMG) Bild: Nur sehr wenige nehmen das Angebot der Pflegezeit an
       
       BERLIN dpa | Die Anfang 2012 eingeführte Pflegezeit für Familien wird
       bislang kaum genutzt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber hätten das Gesetz in den
       ersten zwölf Monaten in nicht mehr als 200 Einzelfällen in Anspruch
       genommen, berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf eine
       Statistik des Bundesfamilienministeriums. Ministerin Kristina Schröder
       (CDU) wollte mit dem Gesetz ursprünglich Menschen die Chance geben, ihren
       Beruf und die Pflege eines Angehörigen besser miteinander zu vereinbaren.
       
       Vorgesehen ist, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre
       auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren können, um nahe Angehörige zu
       pflegen. Um in dieser Zeit finanziell abgesichert zu sein, zahlt der
       Arbeitgeber ein höheres Gehalt, zum Beispiel 75 Prozent der bisherigen
       Bezüge. Nach Ende der Pflegezeit müssen die Arbeitnehmer dann so lange zu
       einem geringeren Gehalt arbeiten, bis der Vorschuss ausgeglichen ist. Auf
       diese Form der Auszeit besteht aber kein Rechtsanspruch.
       
       Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums sagte, das Beispiel der
       Altersteilzeit, die sehr ähnlich organisiert gewesen sei und nach zehn
       Jahren 100 000 Teilnehmer hatte, zeige, dass solche großen
       gesellschaftlichen Vorhaben eine Anlaufzeit brauchen.
       
       Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte
       die Regelung. Die Zahlen belegten, dass das Gesetz nicht notwendig sei,
       sagte ein Sprecher. Arbeitgeber und Arbeitnehmer könnten je nach Einzelfall
       und Betrieb selbst etwas für Pflegezeiten vereinbaren. Die stellvertretende
       DGB-Chefin Ingrid Sehrbrock monierte den fehlenden Rechtsanspruch. Dadurch
       fehle dem Gesetz die „soziale Prägekraft“ und der „soziale
       Mindeststandard“.
       
       In Deutschland werden dem Bericht zufolge mehr als 1,6 Millionen Menschen
       von Angehörigen und ambulanten Diensten zu Hause gepflegt.
       
       28 Dec 2012
       
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