# taz.de -- Schleichwerbung bei „Wetten, dass...?“: ZDF weist Vorwurf zurück
       
       > Das ZDF und die Firma von Gottschalks Bruder dementieren Schleichwerbung
       > bei „Wetten, dass..?“. Trotzdem schaltet sich der Fernsehrat ein.
       
 (IMG) Bild: Fühlt sich persönlich angegriffen: Thomas Gottschalk.
       
       MAINZ dpa | Das ZDF dementiert, Thomas Gottschalk ist persönlich verletzt
       und die Sponsoren sehen bei sich keine Fehler. Der Vorwurf der
       Schleichwerbung bei „Wetten, dass..?“ stößt auf teils heftige Empörung. Es
       gebe „keine Erkenntnisse“, dass es bei den Gewinnspielen Schleichwerbung
       gegeben habe, teilte das ZDF am Montag zu einem Bericht des
       Nachrichtenmagazins Der Spiegel mit. Nach einem Bericht von Spiegel Online
       soll sich dennoch der ZDF-Fernsehrat am 8. März mit den Vorgängen bei
       Deutschlands größter Fernsehshow befassen.
       
       Lediglich in einer Ausgabe im November 2007 habe es eine „grenzwertige
       Preispräsentation“ gegeben, hieß es am Montag vom ZDF. Nach der Sendung
       habe der damalige Programmdirektor und heutige Intendant Thomas Bellut die
       Redaktion sowie Moderator Thomas Gottschalk auf die Gewinnspielregeln des
       Senders hingewiesen.
       
       Entertainer Gottschalk meldete sich am Montag über seinen Anwalt zu Wort.
       Es treffe ihn schwer, dass der Spiegel den Eindruck erwecke, er habe
       aufgrund von Verträgen oder Gewinnstreben den verunglückten Samuel Koch bei
       der Auswahl des Autos für die Wette am 4. Dezember 2010 beeinflusst. Koch
       sprang in der Live-Show mit Spezialschuhen über fahrende Autos, stürzte und
       ist seitdem gelähmt.
       
       Das Nachrichtenmagazin hatte berichtet, die von Christoph Gottschalk, dem
       Bruder des langjährigen ZDF-Showmasters Thomas Gottschalk, gegründete Firma
       Dolce Media biete seit Jahren die Möglichkeit, für Millionensummen
       verbotene Reklame in Deutschlands populärster Fernsehshow „Wetten, dass..?“
       zu platzieren.
       
       ## „Zu keinem Zeitpunkt Rechtsvorschriften verletzt“
       
       Christoph Gottschalks Firma betonte: „Dolce Media hat zu keinem Zeitpunkt
       Rechtsvorschriften verletzt. Insbesondere ist die Durchführung von
       Gewinnspielen rechtlich abgesichert. Hierzu gehört auch, dass der
       Gewinngegenstand präsentiert werden darf.“ Dolce Media habe gegenüber dem
       ZDF zu keinem Zeitpunkt Vorgaben gemacht, die die redaktionelle Freiheit
       des ZDF berührten.
       
       Allerdings erwähnte Dolce Media in der Mitteilung vom Montag auch: „Es ist
       richtig, dass Dolce Media für Unternehmen wie Daimler, Solarworld und Audi
       Leistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit teils erbracht hat, teils
       weiterhin erbringt.“ Christoph Gottschalk sei gegenwärtig auf einer
       Auslandsreise, sagte ein Sprecher. „Er kann sich erst nach seiner Rückkehr
       in die Aufklärung einschalten.“
       
       Nach ZDF-Angaben beschaffte Dolce Media für die Sendung die
       Gewinnspielpreise. Außerdem habe das Unternehmen „Wetten, dass..?“
       vermarktet, etwa mit einem eigenen Magazin.
       
       ## Anschuldigungsgrundlage: Alter Vertrag
       
       Grundlage für die Anschuldigungen des Spiegels ist laut ZDF ein alter
       Vertrag zwischen Dolce Media und dem Automobilkonzern Daimler aus dem Jahr
       2003. Das ZDF selbst kenne von diesem nur einen Entwurf. Darin seien
       Passagen enthalten, die den Eindruck einer Einflussnahme auf redaktionelle
       Inhalte erwecken könnten. 2004 habe der Sender seine Kooperationspraxis
       geändert.
       
       Die Zusammenarbeit mit Dolce Media lief laut ZDF mit dem Ausscheiden Thomas
       Gottschalks aus. Der Sender vermarkte die „Wetten, dass..?“-Lizenzen
       seither über ein Tochterunternehmen. Gewinnspielpreise beschaffe Dolce
       Media allerdings vertragsgemäß noch bis zum Sommer 2013.
       
       Der Anwalt von Gottschalk schrieb in einer Mitteilung: „Thomas Gottschalk
       war weder Vertragspartner der (...) erwähnten Verträge, noch war er an den
       Verhandlungen oder Abschlüssen beteiligt. Ihm persönlich ist daher in
       diesem Zusammenhang auch keinerlei Fehlverhalten vorzuwerfen, so dass es
       auch keinen Grund gibt, sich konkret hierzu zu äußern.“
       
       Ein Audi-Sprecher sagte auf dpa-Anfrage: „Wir haben einen
       Kooperationsvertrag mit Dolce Media. Ein Aspekt dieses
       Kooperationsvertrages ist die Durchführung eines Gewinnspieles, bei dem
       Automobile als Hauptpreise in der Sendung „Wetten dass..?“ verlost werden.
       Wir hatten und haben aber keinen Einfluss auf die Art und Weise der
       Präsentation der Preise.“
       
       ## Präzise Richtlinien für Produktplatzierung
       
       Ein Daimler-Sprecher sagte zu dem Komplex: „Das war ein völlig normaler
       Sponsoringvertrag.“ Der strittige Fall liege einige Jahre zurück. Es gebe
       heute sehr präzise Richtlinien für Produktplatzierung. „Es war damals eine
       ganz andere Situation.“
       
       Nun soll sich der ZDF-Fernsehrat mit den Vorgängen befassen: „Weil das
       Gebot der redaktionellen Unabhängigkeit und das Verbot der Schleichwerbung
       essenzielle Grundlagen der Programmarbeit des ZDF darstellen“, sagte dessen
       Vorsitzender, der CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz, Spiegel
       Online. Dann werde das Gremium überlegen, welche Schlussfolgerungen zu
       ziehen seien.
       
       15 Jan 2013
       
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       das ZDF dementiert.