# taz.de -- US-Urteil zu sozialen Netzwerken: Kein Blanko-Verbot für Sextäter
       
       > Sexualstraftätern im US-Bundesstaat Indiana wurde jahrelang der Zugang zu
       > sozialen Netzwerken verwehrt. Ein Gericht hob dieses Pauschalverbot jetzt
       > auf.
       
 (IMG) Bild: Jetzt auch wieder ohne Papiertüte im Netz.
       
       Hinter jedem „Thomas88“, jedem verklausulierten [1][Twitter]-Account und
       unscheinbaren Profil in einem sozialen Netzwerk könnte jemand ganz anderer
       stecken als der harmlose 16-jährige High School-Schüler, der sich mit dem
       Mädchen von der Nachbarschule anfreunden will.
       
       Um diesem möglichen Missbrauch des Netzes und seinen Graubereichen
       entgegenzutreten, verabschiedete der US-Bundesstaat Indiana im Jahr 2008
       ein Gesetz, das registrierte Sexualstraftäter den Zugang zu sozialen
       Netzwerken, bei denen sich auch Kinder und Jungendliche unter 18 Jahren
       anmelden können, zu untersagt.
       
       [2][Facebook], Twitter, [3][MySpace], [4][Google+] oder
       Instant-Messaging-Dienste waren so für alle vorbestraften Sexualstraftäter
       nicht mehr zugänglich. Aber auch jegliche harmlose Funktion wie etwa
       Informationenaustausch oder berufliche Netzwerke waren damit unmöglich.
       Barack Obama auf Twitter folgen? Ebenso wenig möglich wie Urlaubsfotos auf
       Facebook hochzuladen.
       
       „John Doe“, ein wegen Kindes-Ausbeutung zu 21 Monaten Haft verurteilter
       Mann, wollte das nicht hinnehmen. Bereits 2003 entlassen, stand er nicht
       mehr unter Bewährung fiel in Indiana dennoch unter den
       Sozialen-Netzwerk-Bann. Die US-Bürgerrechtsorganisation [5][“American Civil
       Liberties Union“] (ACLU) nahm sich des Falls an, klagte – und bekam nun
       Recht.
       
       Ein Berufungsgericht entschied in der vergangenen Woche, dass das Gesetz zu
       weitgreifend sei und damit gegen den ersten Verfassungszusatz verstößt, in
       dem das Recht auf freie Rede festgeschrieben ist. „Das Gericht hat zu Recht
       anerkannt, dass der Staat dieses Interesse nicht mit einem Gesetz vertreten
       kann, das so breit ist, dass es jemanden, der vor Jahren oder gar
       Jahrzehnten ein Vergehen begangen hat, davon abhält, ein eine harmlose
       Kommunikation über soziale Netzwerke eingebunden zu sein“, sagt Ken Falk,
       Anwalt der ACLU Indiana in einer Mitteilung der Organisation.
       
       Die drei Richter des Berufungsgerichts in Chicago entschieden einstimmig,
       dass das Gesetz in Indiana nicht spezifisch genug auf das Problem und die
       Gefahr „unangemessener Kommunikation“ im Internet eingehe. Indiana kann
       gegen das Urteil in Berufung gehen, hat darüber aber noch nicht
       entschieden.
       
       30 Jan 2013
       
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