# taz.de -- Pferdefleisch-Skandal: Prüfen, aber kaum Konsequenzen
       
       > Bund und Länder beschließen wegen des Skandals um falsch gekennzeichnetes
       > Pferdefleisch einen „Aktionsplan“. Er enthält aber wenig Konkretes.
       
 (IMG) Bild: Im schleswig-holsteinischen Landeslabor Neumünster wird nach Pferdefleisch gesucht.
       
       BERLIN taz | Die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern nennen
       ihren Beschluss vom Montag zu Konsequenzen aus dem Pferdefleischskandal
       zwar „Aktionsplan“. Doch die meisten der zehn Punkte sind nicht konkrete
       Maßnahmen, sondern Prüfaufträge, die zunächst nichts an der geltenden
       Rechtslage verändern.
       
       Dabei weitet sich der Skandal um als Rindfleisch gekennzeichnetes
       Pferdefleisch aus. Nach mehreren Supermarkketten ist inzwischen auch Aldi
       Nord betroffen. In „Tiefkühl Penne Bolognese 750g“ und „Gulasch 540 g Dose,
       Sorte Rind“ sei Pferdefleisch nachgewiesen worden, teilte der Discounter in
       Essen mit.
       
       Das Gulasch sei von dem Lieferanten Omnimax aus Brandenburg. Es war aber
       unklar, ob auch dieses Pferdefleisch von der beschuldigten Firma Spanghero
       in Frankreich oder aus einer bisher unbekannten Quelle stammte. Real gab
       unterdessen bekannt, dass die zurückgerufenen Fertiggerichte vernichtet
       werden – schon weil sie, auch richtig gekennzeichnet, wohl unverkäuflich
       wären.
       
       Der Aktionsplan sieht vor, dass Bund und Länder die Anforderungen an die
       Eigenkontrollsysteme der Lebensmittelunternehmen „überprüfen“. Hersteller
       und Händler beispielsweise sind schon jetzt verpflichtet, sicherzustellen,
       dass die Produkte in Ordnung sind. Dafür müssen sie auch kontrollieren –
       wie genau, ist aber oft nicht festgelegt.
       
       Überprüft werden sollen den Ministern zufolge auch die Strafen und
       Bußgelder für Täuschung mit Lebensmitteln. Ebenso wollen sie analysieren,
       wie der Staat „Unrechtsgewinne“ aus solchen Geschäften abschöpfen könne.
       
       Vorbild könnte das Kartellrecht sein. Für die falsche Deklaration von
       Zutaten, die nicht gesundheitsschädlich sind, ist bisher nur ein Bußgeld
       von bis zu 50.000 Euro vorgesehen – eine Summe, die zum Beispiel großen
       Discountern kaum wehtut.
       
       Die Minister diskutierten auch, dass die Unternehmen künftig die Behörden
       bei relevanten Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten informieren müssen.
       Doch selbst diesen Punkt wollen sie nur prüfen.
       
       Bund und Länder unterstützen laut Aktionsplan, die Kennzeichnung der
       Herkunft von verarbeiteten Lebensmitteln auszuweiten. Details fehlen.
       Bisher müssen die Hersteller etwa bei Fertiggerichten nicht auf die Packung
       schreiben, woher das Fleisch darin kommt. Aber diese Vorschrift kann nur
       die EU ändern.
       
       Abzuwarten bleibt, ob Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) nun tatsächlich in
       Brüssel dafür kämpft. Bisher hatte sie sich immer gegen ähnliche Vorschläge
       ausgesprochen, etwa zur Herkunftskennzeichnung von Eiern in verarbeiteten
       Produkten.
       
       Im Übrigen einigten sich die Minister darauf, bis Ende April mehr
       Fleischproben als von der EU empfohlen auf andere nicht deklarierte
       Fleischarten zu untersuchen. Das soll helfen, den aktuellen Skandal
       aufzuklären. Zudem sollen Produktrückrufe künftig auf einer zentralen
       Internetseite veröffentlicht werden.
       
       19 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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