# taz.de -- Urteil zum DFB-Pokal-Ausschluss: Dresden bleibt draußen
       
       > Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden darf wegen wiederholter Fan-Krawalle
       > in der kommenden Saison nicht DFB-Pokal spielen. Eine
       > Berufungsverhandlung änderte nichts.
       
 (IMG) Bild: Ausschreitungen in Hannover: Polizisten auf dem Weg zum Dynamoblock im Oktober 2012.
       
       FRANKFURT/MAIN dpa | Dynamo Dresden bleibt für den DFB-Pokal der kommenden
       Saison gesperrt. Nach einer mehr als sechsstündigen Berufungsverhandlung
       bestätigte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes am Donnerstag ein
       entsprechendes Urteil aus dem Dezember. „Die Entscheidung ist die Folge
       einer Kette von Fehlleistungen der Anhänger des Vereins“, sagte der
       Vorsitzende Richter Goetz Eilers zur Begründung. Vor einem Jahr hatte der
       Zweitliga-Club einen Pokal-Ausschluss noch abwehren können.
       
       Auslöser des Verfahrens war die wiederholte Randale von Dresdener Anhängern
       rund um das Pokalspiel bei Hannover 96 am 31. Oktober. Damals gab es
       insgesamt 9 Verletzte, 21 Festnahmen und einen Großeinsatz von rund 1000
       Polizisten. „Wir sind über das Urteil enttäuscht. Aber streng genommen sind
       wir nicht wirklich überrascht“, sagte Dynamo-Geschäftsführer Christian
       Müller.
       
       Sein Verein kann nun noch vor das Ständige Schiedsgericht ziehen, das für
       Streitigkeiten zwischen Vereinen und Verbänden zuständig ist. Ob er das
       auch tun wird, ließ Müller am Donnerstagabend zunächst noch offen.
       
       Die Dresdner hatten während der Verhandlung versucht, eine
       Grundsatz-Entscheidung herbeizuführen, die die Autonomie von Sportverbänden
       und -gerichten komplett ausgehebelt hätte. Ihr Argument: Ein Verein kann
       nicht für das Verhalten einzelner Anhänger bestraft werden. „Die
       verschuldensunabhängige Haftung steht zwar in der Rechts- und
       Verfahrensordnung des DFB. Aber sie verletzt in diesem Fall Grundsätze des
       Verfassungsrechts. Man darf nur für etwas bestraft werden, das man auch
       verschuldet hat“, erklärte Dynamo-Anwalt Jörg Heyer in seinem Plädoyer.
       
       ## Vereine und Anhänger sind eine Einheit
       
       Das DFB-Bundesgericht folgte in seinem Urteil aber der Argumentation des
       DFB-Kontrollausschusses. „Vereine und Anhänger stellen eine Einheit dar.
       Für ein Verschulden der Anhänger sind die Vereine haftbar zu machen. Dieser
       Grundsatz ist für die Verbände unverzichtbar“, sagte Eilers. Der DFB müsse
       weiter gewährleisten, dass Fußballspiele auch in einem sicheren Rahmen
       stattfänden.
       
       „Die Zustände bei Spielen von Dynamo Dresden sind regelmäßig untragbar. Ich
       glaube nicht, dass es der Öffentlichkeit vermittelbar ist, zu sagen: Wir
       heben den Pokalausschluss ein zweites Mal auf“, meinte der
       Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner.
       
       Der achtfache DDR-Meister sollte bereits im vergangenen Jahr nach Krawallen
       seiner Anhänger vom DFB-Pokal ausgeschlossen werden. Damals wandelte das
       Bundesgericht dieses Urteil noch in ein Geisterspiel in der Liga sowie eine
       Geldstrafe von 100.000 Euro um. „Dieses Urteil war damals mit einer
       dringenden Warnung an den Verein verbunden. Doch diese Warnung hat nicht
       gefruchtet“, meinte Eilers.
       
       7 Mar 2013
       
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