# taz.de -- Sklaverei in Diplomaten-Haushalt: Peiniger kommt mit Geldstrafe davon
       
       > Was zählt mehr: Menschenrechte oder diplomatische Immunität? Ein Prozess
       > über die Ausbeutung einer Hausangestellten endet mit einem Vergleich.
       
 (IMG) Bild: Schrubben bis zum Umfallen: Der Sklaventreiber kommt nicht in den Knast.
       
       BERLIN taz | Es ging um faktische Sklaverei im Berliner Haushalt eines
       Diplomaten. Und diplomatisch ging auch der Prozess zu Ende, an den eine
       junge Indonesierin und Menschenrechtsorganisationen so hohe Erwartungen
       geknüpft hatten.
       
       Mit dem Fall von Dewi Ratnasari (Name geändert) wollten sie bis zum
       Verfassungsgericht ziehen und dort eine Antwort auf die Frage bekommen, ob
       die diplomatische Immunität schwerer wiegt als Menschenrechtsverletzungen.
       Am Dienstag endete der Fall mit einem Vergleich vorm Berliner
       Arbeitsgericht. „Wir wollten viel mehr erreichen, aber jetzt ging es nur
       ums Geld“, sagte Anwalt Klaus Bertelsmann.
       
       2010 war Ratnasari aus dem Haushalt eines saudischen Diplomaten geflüchtet.
       Der Diplomat und seine Familie habe sie ausgebeutet und misshandelt,
       berichtete die damals 30-Jährige. Für bis zu 18 Stunden Arbeit jeden Tag
       habe sie keinen Pfennig Lohn erhalten.
       
       Im angestrebten Musterprozess wiesen die ersten Instanzen die Klage mit
       Hinweis auf die Immunität des Diplomaten ab. Nachdem das Königreich
       Saudi-Arabien seinem Entsandten den Diplomatenstatus entzogen hatte und
       damit den Gang bis zum Verfassungsgericht verhinderte, war nun doch das
       Berliner Arbeitsgericht zuständig. Dem vom Gericht vorgeschlagenen
       Vergleich über 35.000 Euro Zahlung an Dewi Ratnasari stimmten beide
       Parteien zu.
       
       Es bleibt eine Entscheidung mit Beigeschmack. Für den Einzelfall sei das
       zwar ein guter Ausgang, sagt Heike Rabe vom Deutschen Institut für
       Menschenrechte. Angesichts der Ressourcen, die das Verfahren in den
       vergangenen drei Jahren verschlungen habe, ließe sich dies aber nicht auf
       andere Fälle übertragen. Die rechtliche Situation der Hausangestellten
       bleibe ungeklärt. Alle Hoffnung ruht nun auf einer Verfassungsbeschwerde.
       
       20 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Manuela Heim
       
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