# taz.de -- US-Gericht urteilt zu Online-Musik: MP3-Recycling wird verboten
       
       > Das Startup Redigi wollte ein Markplatz für gebrauchte Musikdateien
       > werden. Nun hat ein Gericht entschieden, dass es gebrauchte digitale
       > Musik gar nicht geben kann.
       
 (IMG) Bild: Gebrauchte Musikdateien verkaufen: darf man das?
       
       BERLIN taz | Ein US-Gericht hat das Geschäftsmodell eines
       Startup-Unternehmens für illegal erklärt, das einen Marktplatz für
       gebrauchte Musikdateien anbietet. Auf der [1][Website Redigi] konnten
       bislang Nutzer Musik, die auf dem Apple-Dienst iTunes gekauft wurde,
       [2][weiterverkaufen]. Mit einem Programm wurde dabei die Musikdatei auf die
       Website kopiert und das Original des Nutzers gelöscht.
       
       Das Plattenlabel Capitol Records verklagte daraufhin Redigi wegen
       systematischer Urheberrechtsverletzungen. Redigi verteidigte sich mit
       Verweis auf die sogenannte „First Sale“-Doktrin, die es Käufern in den USA
       grundsätzlich erlaubt legal erworbenes urheberrechtlich geschütztes
       Material weiterzuverkaufen. In [3][seinem Urteil] (pdf) folgte der Richter
       allerdings der Argumentation des Plattenlabels.
       
       Grundsätzlich könnte auch digitale Musik verkauft werden, heißt es in der
       Begründung, aber nur wenn sie mit dem physischen Datenträger, auf dem sie
       ursprünglich gespeichert wurde, verkauft werde. Beim Kopiervorgang von der
       Festplatte des Nutzers auf die Server von Redigi werde die Datei allerdings
       „reproduziert“, was gegen das Urheberrecht verstoße. Das bedeutet im
       Endeffekt, dass es gebrauchte Dateien nach Ansicht des Gerichts gar nicht
       geben kann.
       
       Redigi hat auf das Urteil noch nicht reagiert: Am Dienstag war die Website
       noch online und bot weiterhin gebrauchte Musikdateien zum Verkauf an.
       Unklar ist bisher auch, wie hoch eine eventuelle Strafzahlung ausfüllen
       würde. Da noch Unklarheiten bestünden, forderte der Richter Redigi und
       Capitol auf, eine gemeinsame Erklärung zum weiteren Vorgehen abzugeben.
       (lrs)
       
       2 Apr 2013
       
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 (DIR) [1] http://www.redigi.com/
 (DIR) [2] http://youtu.be/q_upZqqg89s
 (DIR) [3] http://www.wired.com/images_blogs/threatlevel/2013/04/redigiruling.pdf
       
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