# taz.de -- Ungerechtfertigte Kündigung: Schwere Schlappe für Commerzbank
       
       > Ein britisches Arbeitsgericht gibt einer Bankerin Recht. Ihr war
       > gekündigt worden, weil sie nicht angegeben hatte, dass sie einen
       > Ex-Arbeitgeber verklagt hatte.
       
 (IMG) Bild: Die Commerzbank muss jetzt wohl ein bisschen am Image schrauben – und tief in Tasche greifen.
       
       DUBLIN taz | Es geht um viel Geld. Investmentbankerin Latifa Bouabdillah
       verlangt von der Londoner Niederlassung der Commerzbank 13 Millionen Pfund,
       weil die ihr ungerechtfertigt gekündigt habe. Am Montag gewann sie vor dem
       britischen Arbeitsgericht den Prozess. Über die Höhe des Schadenersatzes
       wird im September entschieden.
       
       Es geht aber auch darum, auf welches Wissen über die Beschäftigten ein
       Arbeitgeber Anspruch hat: Bouabdillah war im Juni vorigen Jahres von der
       Commerzbank fristlos gefeuert worden, nachdem sie kaum einen Monat dort
       gearbeitet hatte. Die Bank begründete das mit „Vertrauensbruch“. Denn
       Bouabdillah hatte beim Einstellungsgespräch verschwiegen, dass sie ihren
       vorherigen Arbeitgeber, die Deutsche Bank in Frankfurt, wegen
       Geschlechterdiskriminierung verklagt hatte.
       
       Dort hatte sie von 2007 bis 2011 im Aktiengeschäft gearbeitet. Weil sie
       sich bei Beförderungen und Boni gegenüber männlichen Kollegen benachteiligt
       sah, gab sie den Job auf und klagte auf 1,2 Millionen Euro Schadenersatz.
       Inzwischen haben sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt, wie viel
       Geld Bouabdillah bekam, ist allerdings geheim.
       
       Die Commerzbank erfuhr aus dem Fernsehen von der Klage. Zur Rede gestellt,
       gab Bouabdillah zu, den Rechtsstreit verschwiegen zu haben, weil sie
       befürchtete, sonst den neuen Job nicht angeboten zu bekommen. Sechs Tage
       später wurde sie entlassen. Ihr Chef Guy Middleton sagte vor Gericht, er
       habe noch überlegt, ob Bouabdillah weiter im Team mitarbeiten könne, den
       Fall dann aber an die Chefs im Frankfurter Hauptsitz verwiesen. Die
       entschieden, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
       
       ## Opfer, nicht Täterin
       
       Der Londoner Commerzbank-Personalchef Nigel Marsden erklärte Bouabdillah
       die Entscheidung, indem er sie mit einer Bewerberin verglich, die wegen
       Ladendiebstahls angeklagt war. Obwohl diese freigesprochen worden war, sei
       es wichtig gewesen, Bescheid zu wissen. Bouabdillah wies die Gleichstellung
       empört zurück: Schließlich sei sie Opfer, nicht Täterin.
       
       Middleton sagte, er habe bei der Vermittlungsagentur nachgefragt, warum
       eine so hochqualifizierte Frau ihren Job bei der Deutschen Bank aufgegeben
       habe und einen schlechter bezahlten Posten in einer kleineren Abteilung bei
       der Commerzbank übernehmen wolle. Dort habe es geheißen, der
       Konkurrenzdruck bei der Deutschen Bank sei groß gewesen, die Bewerberin
       wolle lieber in einem kleineren Team arbeiten. „Bouabdillah hat bewusst die
       Entscheidung getroffen, uns Informationen vorzuenthalten, sodass wir ihr
       nicht länger trauen konnten“, so Middleton.
       
       Das Arbeitsgericht sah das anders. Richterin Alexandra Davidson urteilte,
       dass Bouabdillah zwar nicht ausführlich über ihre Gründe gesprochen habe,
       die Deutsche Bank zu verlassen, aber „Fragen nicht zu beantworten, die gar
       nicht gestellt wurden, ist unserer Meinung nach kein Vertrauensbruch oder
       Mangel an Ehrlichkeit“. Die Commerzbank erwägt, Berufung einzulegen.
       
       16 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Sotscheck
       
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