# taz.de -- Verbraucherportal eingeschränkt: Markenschutz von ganz oben
       
       > Viele Markennamen dürfen auf dem Internetportal der Verbraucherschützer
       > nicht mehr genannt werden. Deshalb fördert die Regierung das Projekt
       > weiter.
       
 (IMG) Bild: Richtig, die Maus weist darauf hin, dass es sich um ein Onlineportal handelt.
       
       BERLIN taz | Das Internetportal [1][www.lebensmittelklarheit.de] der
       Verbraucherzentralen gegen Täuschung mit mangelhaft gekennzeichneten
       Lebensmitteln darf künftig viele Markennamen nicht mehr nennen.
       
       „Durch Beschlüsse der obersten Lebensmittelüberwachungsbehörde sind einige
       Produkte rechtmäßig gekennzeichnet im Verkehr“, sagt Hartmut König, Leiter
       der Ernährungsabteilung der Verbraucherzentrale Hessen. Deshalb dürften
       beispielsweise alkoholfreie Biere auf der Internetseite künftig nicht mehr
       als „getäuscht“ dargestellt werden, auch wenn sie geringe Mengen Alkohol,
       nämlich bis zu 0,5 Volumenprozent, enthalten. Dabei dürfen auch einzelne
       Anbieter auf der Plattform nicht mehr als Beispiel für eine ganze Branche
       genannt werden.
       
       Zudem ist das Einstellen von Produkten während eines laufenden
       Rechtsstreits nicht mehr erlaubt. Produkte der betroffenen Anbieter werden
       dann übergangsweise von der Seite des Verbraucherportals genommen. Nur
       unter diesen Bedingungen hat das Bundesverbraucherministerium unter Ilse
       Aigner (CSU) die Förderung des Portals bis Ende 2014 verlängert.
       
       Für die alkoholfreien Biere bedeutet das: Wer sich von der Kennzeichnung
       „alkoholfrei“ getäuscht gefühlt hat, konnte das bislang im Produktbereich
       des Internetportals angeben. Dort wanderten die als alkoholfrei
       gekennzeichneten Biere eines bestimmten Anbieters in die gleichnamige
       Rubrik: „getäuscht“. Nun soll genauer differenziert werden. Die
       alkoholfreien Biere gelten künftig als „erlaubt“, was auf Beschlüsse der
       Lebensmittelüberwachung zurückzuführen ist. Da es sich dabei um eine ganze
       Produktgattung handelt, wird auch der konkrete Anbieter des Produktes nicht
       mehr genannt.
       
       ## Gesetzgeber verantwortlich
       
       „Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln sind immer zwei verantwortlich:
       der Gesetzgeber und die Unternehmen“, betont Martin Rücker von der
       Verbraucherorganisation Foodwatch. Dass konkrete Namen bei
       Lebensmittel-Werbelügen genannt werden, halte er für wichtig. Das Problem:
       Für die Bezeichnung „alkoholfreies Bier“ gibt es keine rechtliche Regelung.
       Eine Änderung der Bierverordnung sei somit notwendig.
       
       So könnten die Biere wie zum Beispiel in England als „alkoholarm“
       ausgewiesen werden, was dort gesetzlich vorgeschrieben ist. „Das Portal ist
       bestenfalls eine Hilfestellung. Das Ziel sollten aber klar gekennzeichnete
       Produkte im Supermarkt sein“, so Rücker.
       
       Seit dem Start des Portals im Juli 2011 sind knapp 7.000 Produktmeldungen
       eingegangen. Über 3.500 Anfragen stellten Verbraucher an das Expertenforum.
       Rund 90 Prozent der Anbieter hätten nach anfänglicher Zurückhaltung auf die
       Anfragen zu den betreffenden Lebensmitteln bereits reagiert.
       
       19 Apr 2013
       
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 (DIR) [1] http://www.lebensmittelklarheit.de/cps/rde/xchg/lebensmittelklarheit/hs.xsl/index.htm
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eberhard Seidel
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