# taz.de -- Mindestlöhne in Friseurbranche: 8,50 Euro pro Stunde
       
       > In der Friseurbranche wird es ab August 2015 einen bundesweit
       > einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro geben. Zunächst jedoch nur für
       > Gewerkschaftsmitglieder.
       
 (IMG) Bild: Der flächendeckende Mindestlohn wird von August 2013 an in drei Stufen eingeführt.
       
       WÜRZBURG dpa | In der Friseurbranche wird es ab August 2015 einen
       bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro geben. Darauf haben sich
       die Landesverbände und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi am Montag in
       Würzburg schon bei der ersten Verhandlungsrunde geeinigt.
       
       „Ich bin trotz der wirtschaftlichen Probleme, die dadurch in [1][manchen
       Bereichen] eintreten werden, sicher, dass wir so das Friseurhandwerk
       entwickeln und so auch bessere Mitarbeiter bekommen können“, sagte der
       Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks,
       Rainer Röhr, der Nachrichtenagentur dpa. Das sei Sinn der Sache gewesen.
       „Insofern bewerte ich das Ergebnis – so schmerzvoll es ist – als gut.“
       
       Auch Verdi zeigte sich zufrieden. „Es ist richtig, dass wir das jetzt
       machen. Denn das ist die richtige Ausgangssituation, um das Gehaltsgefüge
       auch künftig weiter zu entwickeln. Das war nur der Anfang“, sagte
       Verhandlungsführerin Ute Kittel. Dem Tarifvertrag wollen den Angaben
       zufolge auch mehrere Friseurketten betreten. Bis Ende Juni soll der Vertrag
       von allen Seiten unterschrieben sein.
       
       Der flächendeckende Mindestlohn werde von August 2013 an in drei Stufen
       eingeführt. Der Osten startet mit 6,50 Euro Stundenlohn, der Westen mit
       7,50 Euro. Diese verschiedenen Stufen waren nötig, weil bislang regional
       sehr unterschiedliche Tarifverträge existierten. In den neuen Bundesländern
       gab es zum Teil Ecklöhne von nur knapp mehr als drei Euro pro Stunde, wie
       Verdi-Verhandlungsführerin Kittel sagte.
       
       Der Tarifvertrag allein sorgt jedoch noch nicht für einen wirklich
       einheitlichen Mindestlohn für alle Friseure: In seiner jetzigen Form gilt
       er zunächst nur für Mitarbeiter von Innungsbetrieben, die auch
       Gewerkschaftsmitglied sind. In den kommenden Monaten soll deshalb beim
       Bundesarbeitsministerium ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des
       Tarifvertrages gestellt werden.
       
       23 Apr 2013
       
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