# taz.de -- Eilantrag gegen Rundfunkbeitrag: Datenabgleich bleibt erlaubt
       
       > Ein Passauer Jurist wollte den Datenabgleich zur Erfassung der
       > Beitragszahler von ARD und ZDF kippen. Der Bayerische
       > Verfassungsgerichtshof wies den Eilantrag zurück.
       
 (IMG) Bild: Seit Jahresanfang muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlen, egal welche Empfangsgerät er hat.
       
       MÜNCHEN dpa | Der neue [1][Rundfunkbeitrag] kann weiter mit einem
       Datenabgleich erhoben werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies
       nach Angaben vom Dienstag einen Eilantrag des Passauer Juristen Ermano
       Geuer zurück.
       
       Dieser will das neue Finanzierungsmodell von ARD und ZDF kippen, weil es
       den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletze. Geuer hatte beantragt,
       den Datenabgleich zur Erfassung der Beitragszahler vorerst auszusetzen. Der
       Bayerische Rundfunk (BR) begrüßte die Entscheidung.
       
       Das Gericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab und
       begründete das so: „Eine Aussetzung würde zumindest vorübergehend eine
       gleichmäßige Beitragserhebung in erheblicher Weise beeinträchtigen, und
       zwar sowohl im Freistaat Bayern selbst als auch im Verhältnis zu den
       übrigen Ländern mit Auswirkungen auf sämtliche den öffentlich-rechtlichen
       Rundfunk bildenden Anstalten und Körperschaften.“
       
       Der Datenabgleich diene „der Vermeidung von Vollzugsdefiziten und einer
       größeren Beitragsgerechtigkeit“. Seit Jahresanfang muss [2][jeder Haushalt]
       – unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte – den Rundfunkbeitrag
       entrichten. Um die Umstellung zu erleichtern, hatten die Landtage einen
       einmaligen Meldedatenabgleich beschlossen.
       
       „Die Daten werden allein für die Erhebung des Rundfunkbeitrags genutzt,
       eine Verwendung für Werbung und Marktforschung ist gesetzlich
       ausgeschlossen“, betonte der BR-Sprecher Christian Nitsche. „Überflüssige
       Daten werden unverzüglich gelöscht.“ Wann im Hauptsacheverfahren über
       Geuers Popularklage entschieden wird, steht noch nicht fest.
       
       23 Apr 2013
       
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